Veröffentlichung Urheberdaten nach § 29 Abs. 3 VGG

Wenn Einnahmen nicht verteilt werden können, weil Berechtigte nicht festgestellt oder ausfindig gemacht werden können, ist die VG Bild-Kunst als Verwertungsgesellschaft gemäß § 29 Abs. 3 des Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) zur Veröffentlichung bestimmter Angaben verpflichtet.

Diese stellen wir hiermit bereit: Liste Unbekannte Urheber*innen 2024

Sofern Sie Angaben zu den Berechtigten machen können, die entsprechend der Liste nicht festgestellt oder ausfindig gemacht werden können, schreiben Sie bitte eine E-Mail an: dokumentation@bildkunst.de