Ausschüttungstermine

Für die Ausschüttungen in den einzelnen Verteilungssparten sieht der Verteilungsplan bestimmte Termine in Form von Kalenderwochen vor. Aufgrund verschiedener Probleme kann die VG Bild-Kunst diese Termine derzeit jedoch nur teilweise einhalten. Wir informieren hier über den aktuellen Stand der Ausschüttungen.


Laut Gesetz sollen die Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften spätestens neun Monate nach Ablauf des Kalenderjahres erfolgen, in dem Erlöse eingenommen worden sind. Beispielsweise sollen Einnahmen aus dem Jahr 2023 spätestens zum 30. September 2024 verteilt sein.

Der Verteilungsplan der VG Bild-Kunst kennt 14 Verteilungssparten, die teilweise noch Untergruppen aufweisen: Zum Beispiel gibt es in der Sparte „Kollektiv Film (TV)“ eine Ausschüttung für Urheber*innen und eine für Produzent*innen. Zusätzlich gibt es für beide Gruppen eine reguläre und eine Schluss-Ausschüttung.

Die VG Bild-Kunst konnte den gesetzlichen Ausschüttungstermin für die Kollektiv-Verteilungssparten in den letzten Jahren nicht einhalten. Die Verzögerungen liegen hauptsächlich darin begründet, dass die VG Bild-Kunst ihre gesamte IT-Infrastruktur erneuert. Der zweite Grund für die derzeitigen Verzögerungen ist das Datum des Meldeschlusses, also der 30. Juni jeden Jahres. Bis zu diesem Zeitpunkt können Meldungen für das Vorjahr eingereicht werden. Die VG Bild-Kunst kann die Meldungen allerdings nicht innerhalb von nur drei Monaten in allen Verteilungssparten prüfen, bearbeiten und einer Ausschüttung zuführen. Aus diesem Grund wird die Mitgliederversammlung der VG Bild-Kunst im Jahr 2025 voraussichtlich den Meldeschluss ab 2026 auf Ende Februar vorverlegen. Mit diesem Schritt und einer zuverlässigen Software wird der gesetzliche Ausschüttungstermin in Zukunft eingehalten werden können.

Anstehende Ausschüttungen in den kommenden Monaten:

Derzeit ist die Ausschüttung „Sendung Kunst 2023“ in Bearbeitung.

Wichtiger Hinweis:

Die Ausschüttung „Weitersendung Kunst/Bild 2023“ wurde vorläufig aus Rechtsgründen gestoppt. Dies lässt sich leider in den Fällen nicht verhindern, in denen Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Verteilungsplänen aufkommen. Im vorliegenden Fall geht es nicht um den Verteilungsplan der VG Bild-Kunst, sondern um eine vorgelagerte Instanz. Der Vorstand wird den Fall untersuchen und dann entscheiden, wie weiter verfahren werden kann.

Bisher erfolgte Ausschüttungen 2025

6. März
Reguläre Ausschüttung für Mitglieder der Berufsgruppen I und II in der Sparte „Buch Urheber“ für 2023: EUR 4,7 Mio.

27. Februar
Endausschüttung für Mitglieder der Berufsgruppe III – Filmurheber*innen 2020 (Privatkopie und Kabelweitersendung): EUR 2,4 Mio.

10. Februar
Endausschüttung für Mitglieder der Berufsgruppe III – Filmproduzent*innen 2020 (Privatkopie und Kabelweitersendung): TEUR 84

Ausschüttungen 2024

Klappfunktion im WYSIWYG-Modus deaktiviert

​​​​​​​17. Dezember
Reguläre Ausschüttung „Individualabrechnungen Kunst“ an Mitglieder der BG I i.H.v. EUR 3,6 Mio.

12. Dezember
Pauschale Auslandsgelder Kunst/Bild an Schwestergesellschaften 2023: EUR 3,7 Mio.

12. Dezember
Pauschale Auslandsgelder Kunst/Bild an Schwestergesellschaften 2022: EUR 4,1 Mio.

11. Dezember
Reguläre Ausschüttung für Mitglieder der Berufsgruppen I und II in der Sparte „Periodika Urheber“ für 2023: EUR 4,8 Mio.

10. Dezember
Reguläre Ausschüttung für Mitglieder der Berufsgruppen I und II in der Sparte „Folgerecht“: EUR 2,0 Mio.

5. Dezember
Reguläre Ausschüttung für Mitglieder der Berufsgruppen I und II in der Sparte „Webseiten“ für 2023: EUR 5,6 Mio.

22. November
Ausschüttungen Tantiemen BildRecht/ProLitteris: TEUR 190

9. Oktober
Ausschüttung Werbefilm (2023, 2024): TEUR 132

7. Oktober
Reguläre Ausschüttung (2022) sowie Schlussausschüttung (2019) für Filmproduzent*innen: EUR 1,0 Mio.

30. September
Reguläre Ausschüttung für Mitglieder der Berufsgruppe III – Filmurheber*innen 2022 (Privatkopie und Kabelweitersendung): EUR 13,5 Mio. 

23. September
Reguläre Ausschüttung für Mitglieder der Berufsgruppen I und II in der Sparte „Buch Verleger“ für 2023: EUR 1,2 Mio.

4. September
Ausschüttung Folgerecht (Weiterverkäufe im Kunsthandel) für Mitglieder der Berufsgruppe I: EUR 2,7 Mio. 

2. August
Reguläre Ausschüttung für Mitglieder der Berufsgruppen I und II in der Sparte „Buch Urheber“ für 2022: EUR 4,8 Mio.

29. Mai
Reguläre Ausschüttung für Mitglieder der Berufsgruppen I und II in der Sparte „Buch Verleger“ für 2022: EUR 1,3 Mio.

17. April
Reguläre Ausschüttung für Mitglieder der Berufsgruppen I und II in der Sparte „Weitersendung Kunst/Bild“ 2022: TEUR 420

27. März
Reguläre Ausschüttung für Mitglieder der Berufsgruppen I und II in der Sparte „Periodika Urheber“ 2022: EUR 5,0 Mio.

20. März
Reguläre Ausschüttung für Mitglieder der Berufsgruppen I und II in der Sparte „Webseiten“ für 2022: EUR 6,4 Mio.

29. Februar
Endausschüttung Filmurheber*innen für das Ausstrahlungsjahr 2019 (Privatkopie/Weitersendung): EUR 2,7 Mio. 
Zusätzlich wurden am 12. März die Ausschüttungen an ausländische Verwertungsgesellschaften engewiesen: TEUR 819

21. Februar
Ausschüttung Pauschale Senderechte für das Ausstrahlungsjahr 2022: TEUR 189

2. Februar
Zuschlagsverteilung Kunst 2020 für ausländische Verwertungsgesellschaften: TEUR 627

18. Januar
Kollektivausschüttung Zuschlagsverteilung Kunst 2020 für Mitglieder der Berufsgruppe I: TEUR 798.
Die Ausschüttung verteilt sich auf 3.657 Empfänger*innen.

Bitte warten