Projektförderung & Bewerbungsverfahren BG III

Die Kulturförderung der VG Bild-Kunst für Projekte der Berufsgruppe III (Film) wird fortgesetzt: Die aktuelle Antragsfrist läuft bis zum 30. Juni 2024. Bewerbungen sind ausschließlich möglich über das Online-Bewerbungsportal der VG Bild-Kunst.

Fördermittelgeberinnen

Aufgrund einer komplizierten Rechtslage werden die Fördermittel bis auf weiteres von zwei Institutionen vergeben: einmal wie bisher von der Stiftung Kulturwerk, dann aber auch von der VG Bild-Kunst selbst. Beide Institutionen haben fast identische Förderrichtlinien aufgestellt; sie unterscheiden sich nur in einem Punkt: wenn eine Förderung einem Mitglied der VG Bild-Kunst zugutekommt, läuft sie über die VG Bild-Kunst, wenn sie einem Nicht-Mitglied zugutekommt, über die Stiftung Kulturwerk.
Antragstellende brauchen sich um diese Unterscheidung nicht zu kümmern. Im Außenverhältnis wird nur ein Antrag gestellt und die Geschäftsstelle ordnet diesen dann entweder dem Förderprogramm der Stiftung Kulturwerk zu oder dem (insoweit) identischen Förderprogramm der VG Bild-Kunst.

Antragsteller*innen

Eine Beschränkung bei der Berechtigung zur Antragsstellung existiert nicht. Es kann jedoch nur ein Antrag an beide Fördergeberinnen gestellt werden.

Voraussetzungen an den Antrag

Beantragt werden können Zuschüsse zu zeitlich und inhaltlich abgrenzbaren Vorhaben in den Bereichen Film, Fernsehen und Bewegtbild, welche die Tätigkeiten von Filmurheber*innen und Filmproduzent*innen in den Mittelpunkt stellen. Filmvorhaben selbst oder die vorbereitenden Arbeiten hierzu werden aber nicht gefördert. Ausgeschlossen sind auch studentische Projekte und Dissertationen sowie Förderungen von Filmfestivals.
Das Vorhaben muss entweder kulturell bedeutsame Werke, insbesondere Filmwerke, betreffen oder die Rahmenbedingungen zur Schaffung solcher verbessern. Beispielhaft sind förderfähig Print- und Digitalpublikationen zu Filmthemen, Preisverleihungen, Ausstellungen, Werkstattgespräche sowie die Vermittlung besonderer Erzählweisen, Inhalte und Techniken, die Sicherung von Nachlässen bedeutender Filmschaffender sowie befristete, einmalige Stipendien zu Ausbildungszwecken.

Finanzieller Umfang einer Förderung

Die Förderung orientiert sich am Gesamtvolumen des geplanten Projekts / Vorhabens und wird vom Vergabebeirat der Stiftung Kulturwerk individuell bestimmt. Bei Branchenveranstaltungen, Symposien, Ausstellungen und Masterclasses beträgt sie in der Regel bis zu 50 % der Kosten.
Förderungen können nicht ausbezahlt werden, wenn zugleich eine Förderung durch die Stiftung Kunstfonds für dasselbe Projekt zugesagt ist.

Bewerbungsverfahren

Ein Antrag ist zu stellen über das Online-Portal der VG Bild-Kunst, das zu erreichen ist unter einer der folgenden Adressen:

Die nächste, außerordentliche Antragsfrist läuft bis einschließlich dem 30. Juni 2024.
Danach laufen die turnusmäßigen Fristen immer bis einschließlich dem 30. September und dem 31. März eines jeden Jahres.
Die übernächste Antragsfrist läuft somit bis einschließlich dem 30. September 2024.

Über die Anträge entscheidet der Vergabebeirat der Berufsgruppe III. Er besteht derzeit aus den folgenden Personen:

  • Elena Alvarez

  • Imogen Kimmel

  • Insa Onken

  • Carola Raum

  • Markus Schott

  • Valentin Thurn

  • Claus Wehlisch

Ein rechtlicher Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Zu den weiteren Verfahrensbestimmungen ist die Förderrichtlinie der Stiftung Kulturwerk oder der VG Bild-Kunst zu konsultieren. Im Hinblick auf das Förderverfahren stimmen sie überein.

Weitere Informationen

Die Förderrichtlinien finden Sie hier:

Förderrichtlinien Stiftung Kulturwerk

Förderrichtlinien VG Bild-Kunst

Weitere Informationen, insbesondere zu allgemeinen Themen der Förderung, finden Sie in unseren FAQs.