Antragsfristen Kulturförderung 2024

Berufsgruppen I und II

Die regulären Antragsfristen für die Berufsgruppen I (bildende Kunst) und II (Fotografie, Design, Illustration) sind derzeit noch ausgesetzt, da die Förderrichtlinien für deren Programme aufgrund eines Gerichtsurteils überarbeitet werden müssen. Sobald neue Förderrichtlinien erarbeitet sind, werden in den dann geltenden Programmen ausreichend lange Antragsfristen gewährt werden. Wir informieren Sie an dieser Stelle.

Berufsgruppe III

Für den Bereich der Berufsgruppe III (Film, Fernsehen, Bewegtbild) können ab sofort Anträge bis einschließlich 30.09.2024 gestellt werden, dann turnusmäßig zum 31. März und 30. September jeden Jahres.

 
Weitere Informationen finden Sie hier.