Verwaltungsratssitzung in Hamburg

Am 14. März tagte der Verwaltungsrat der Bild-Kunst in Hamburg. Im Mittelpunkt standen zwei Themen: der Bericht über die vorläufigen Geschäftszahlen für 2013 sowie die anstehende Satzungsreform. Gleichzeitig wurden Ort und Termin für die kommende Mitgliederversammlung festgelegt. Sie wird am 28. Juni 2014 in Mannheim stattfinden.

Am 14. März tagte der Verwaltungsrat der Bild-Kunst in Hamburg. Im Mittelpunkt standen zwei Themen: der Bericht über die vorläufigen Geschäftszahlen für 2013 sowie die anstehende Satzungsreform. Gleichzeitig wurden Ort und Termin für die kommende Mitgliederversammlung festgelegt. Sie wird am 28. Juni 2014 in Mannheim stattfinden.

Im Hinblick auf die Zahlen für 2013 konnte die Geschäftsstelle Positives berichten: Nach einem Rückgang der Erträge im Jahr 2012 ist für 2013 wieder mit einer Steigerung zu rechnen und zwar auf über 62 Mio. Euro. Dabei erwirtschaftet die Bild-Kunst zirka ein Fünftel ihrer Vergütungen aus der Verwaltung primärer Rechte der Berufsgruppe I (Bildende Kunst), zwei Fünftel durch die Geltendmachung gesetzlicher Vergütungsansprüche für das stehende Bild (Berufsgruppen I und II) und weitere zwei Fünftel durch Vergütungsansprüche ihrer Filmurheber (Berufsgruppe III).

Von den 62 Mio. Euro der Erträge wurden knapp 55 Mio. Euro an die Berechtigten ausgeschüttet, knapp zwei Mio. Euro konnten an die Stiftungen Kultur- und Sozialwerk überwiesen und knapp 3,5 Mio. Euro mussten für Verwaltungskosten aufgewendet werden. Der Verwaltungskostensatz beträgt damit 5,55% und liegt nun wieder unter sechs Prozent, nachdem er in 2012 6,25% betrug. Erfreulich ist die Entwicklung der Mitgliederzahlen: Zum Jahresende 2013 hatten insgesamt 54.559 Berechtigte mit der Bild-Kunst einen Wahrnehmungsvertrag unterzeichnet. Davon 12.977 Bildende Künstler, 31.412 Fotografen, Illustratoren und Designer sowie 10.170 Filmurheber.

Notwendige Reform des Systems Privatkopievergütung & Satzungsreform 

Nachdem es den Verwertungsgesellschaften im Januar 2014 gelungen war, mit den wesentlichen Verbänden der PC-Industrie Gesamtverträge über die Privatkopievergütung abzuschließen, werden die Hersteller und Importeure alsbald Nachzahlungen für die Jahre 2011, 2012 und 2013 leisten. Damit scheinen die Erträge der Bild-Kunst für das laufende Jahr gesichert. Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass einmalige Nachzahlungen natürlich nicht einen regelmäßigen, stabilen Zahlungsfluss ersetzen. Für viele Produkte verweigert die Industrie schlichtweg jede Zahlung, so dass die Verwertungsgesellschaften hier auf den Gerichtsweg angewiesen sind, für den gut und gerne zehn Jahre anzusetzen sind. Der Gesetzgeber bleibt aufgefordert, das System der Privatkopievergütung so zu reformieren, dass es in der Praxis funktioniert.

Im Hinblick auf das zweite große Thema der Verwaltungsratssitzung – die geplante Satzungsreform – gab die Geschäftsstelle zunächst einen Überblick über den Sachstand:

Die Richtlinie über Verwertungsgesellschaften ist mittlerweile in Kraft getreten und muss nun von den nationalen Parlamenten in das jeweilige nationale Recht umgesetzt werden. Hierfür ist eine Frist von zwei Jahren vorgesehen: Spätestens im Frühjahr 2016 werden die Bestimmungen in Kraft treten.

Ein erstes Paket an Änderungen wurde in der Verwaltungsratssitzung diskutiert und soll den Mitgliedern der Bild-Kunst am 28. Juni bei der diesjährigen Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorgelegt werden. Es handelt sich einerseits um zwingende Vorschriften der Richtlinie, die schon jetzt umgesetzt werden können; insbesondere die Zuweisung vermehrter Entscheidungskompetenz an die Mitgliederversammlung. Zum anderen sind einige Themenbereiche der Satzung zu überarbeiten, um sie klarer und transparenter zu gestalten. Die bisherige Wahlordnung beispielsweise war auf der letzten Mitgliederversammlung 2013 von vielen Teilnehmern als unnötig kompliziert kritisiert worden. Sie soll jetzt einfacher und klarer ausgestaltet werden.

Der Vorsitzende des Verwaltungsrats, Frank Michael Zeidler (Berufsgruppe I), berichtete von der von ihm geleiteten Mediation innerhalb der Berufsgruppe III der Filmurheber, die ein zweites Paket an Satzungsänderungen anstoßen könnte. Es geht hier um die Rechte und Befugnisse der einzelnen Berufssparten innerhalb dieser Berufsgruppe oder salopp gesagt: das Verhältnis der Regisseure, Kameraleute, Cutter, Szenenbildner und Kostümbildner zueinander.

Ein drittes Paket an Satzungsänderungen geht wiederum auf die Richtlinie über Verwertungsgesellschaften zurück, wird aber momentan bewusst noch nicht angefasst, weil hier die Umsetzung in deutsches Recht abgewartet werden soll. Beispielsweise ist die Regelung der Richtlinie stark umstritten, nach der sich Mitglieder in der Versammlung in Zukunft von jedermann vertreten lassen dürfen: Ein Verein lebt schließlich vom Engagement seiner Mitglieder und benötigt deren Input. Sollte sich die Mitgliederversammlung in eine Versammlung von Agenten und Rechtsanwälten verwandeln, würde dies den Charakter der Bild-Kunst als Urhebergesellschaft unterhöhlen. Der deutsche Gesetzgeber ist hier aufgefordert, alle Spielräume der Richtlinie zu nutzen und eine solche Entwicklung zu verhindern.

Termin Mitgliederversammlung 2014: 28. Juni in Mannheim