Unterzeichnung der "Key Principles und Empfehlungen zur Anwendung des Folgerechts"

2013 hat die EU-Kommission einen sogenannten Stakeholder-Dialogue durchgeführt; die Bild-Kunst berichtete. Ziel war es, für alle Mitgliedsstaaten praktische Hinweise für die erfolgreiche Umsetzung des Folgerechts zu erarbeiten. Es ist in nur vier Sitzungen gelungen, ein gemeinsames Papier zur Anwendung des Folgerechtes zu entwickeln – die Key Principles zum Folgerecht.

Unterzeichnung der "Key Principles and Recommendations on the management of the Author Resale Right": (von li.) Dr. Anke Schierholz (Bild-Kunst) neben Michel Barnier (EU-Kommission)

Copyright: Europäische Kommission, Unterzeichnung der "Key Principles and Recommendations on the management of the Author Resale Right": (von li.) Dr. Anke Schierholz (Bild-Kunst) neben Michel Barnier (EU-Kommission)

2013 hat die EU-Kommission einen sogenannten Stakeholder-Dialogue durchgeführt; die Bild-Kunst berichtete. Ziel war es, für alle Mitgliedsstaaten praktische Hinweise für die erfolgreiche Umsetzung des Folgerechts zu erarbeiten. Es ist in nur vier Sitzungen gelungen, ein gemeinsames Papier zur Anwendung des Folgerechtes zu entwickeln – die Key Principles zum Folgerecht.

Mit einer Richtlinie aus dem Jahr 2001 wurde das Folgerecht europaweit harmonisiert. Ein vollständiges und umfangreiches Folgerecht, das auch die Erben bereits verstorbener Künstler berechtigt, wird in einigen Mitgliedsstaaten jedoch erst seit 2010 gewährt. Seit Beginn der Harmonisierung des Folgerechts wehrt sich vor allem der englische Kunsthandel vehement dagegen.

Im Jahr 2013 hat die EU-Kommission einen sogenannten Stakeholder-Dialogue durchgeführt, in dem alle interessierten Beteiligten zur Anwendung und Umsetzung des Folgerechts Stellung nehmen konnten. Ziel dieses Stakeholder Dialogs war es, für alle Mitgliedsstaaten praktische Hinweise für die erfolgreiche Umsetzung dieses Rechts zu erarbeiten. Am Stakeholder Dialog waren alle Betroffenen beteiligt: Künstlerverbände, Verwertungsgesellschaften und Vertreter der internationalen Kunsthandelsverbände.

Es ist in nur vier Sitzungen gelungen, ein gemeinsames Papier zur Anwendung des Folgerechtes zu entwickeln – die Key Principles zum Folgerecht. Sie befassen sich sowohl mit den Fragen der Transparenz und der Verwaltung, als auch mit Empfehlungen zur Information der betroffenen Kreise in den jeweiligen Mitgliedsstaaten. Auch die vom Kunsthandel ins Feld geführten praktischen Probleme werden behandelt.

Unterzeichnung in Brüssel

Am 17. Februar 2014 erfolgte in Brüssel die Unterzeichnung der Key Principles zum Folgerecht in Anwesenheit des EU-Kommissars der Generaldirektion Markt, Michel Barnier. An einem offiziellen Festakt in der Kommission nahm auch Anke Schierholz für die Bild-Kunst teil.

Nun gilt es, die in den Key Priciples formulierten Empfehlungen in der Praxis umzusetzen. Während das Folgerecht in Deutschland aufgrund der guten und engen Zusammenarbeit zwischen der VG Bild-Kunst und den Galerien, Auktionshäusern und Kunsthandelsverbänden weitgehend unproblematisch wahrgenommen werden kann, gibt es in einigen Mitgliedsstaaten immer noch Verwaltungsprobleme. Diese Probleme sollen nun in nationalen Workshops gelöst werden. Auch die Bild-Kunst wird sich dabei engagieren, um sicherzustellen, dass dieses wichtige Recht für alle Künstler europaweit angemessen verwaltet wird.