Filmurheber: Erläuterung Punktwert

Für die individuellen Ausschüttungen der Bild-Kunst an ihre Filmurheber sehen die entsprechenden Verteilungspläne 11 (Kabel) und 13 (Privatkopie) ein Punktesystem vor. Eine wichtige Richtgröße stellt dabei der so genannte „Punktewert“ dar; also der Geldbetrag, der in einer ganz bestimmten Ausschüttung auf einen einzelnen Punkt entfällt. In diesem Beitrag wird erläutert, warum der Punktewert erstmalig in der Ausschüttung Ende November 2014 einen deutlich niedrigeren Wert aufweist als erwartet und welche Auswirkung diese Tatsache auf die Verteilungssummen hat.

Sehr vereinfacht dargestellt, richtet sich die Ausschüttung der Bild-Kunst an ihre Filmurheber nach der TV-Ausstrahlung der Filmwerke, an deren Schöpfung sie beteiligt sind. Jeder einzelnen Ausstrahlung im Fernsehen ordnet der Verteilungsplan einen Punktewert zu, der sich im Wesentlichen nach den Parametern Filmlänge, Filmkategorie und Sender bemisst. Ein Kinofilm von 180 Minuten, der im ZDF ausgestrahlt wird, erhält deutlich mehr Punkte als ein zehnminütiger Magazinbeitrag auf RTL II.

Im nächsten Schritt wird jedem ausgestrahltem Filmwerk ein Anteil an der Ausschüttungssumme zugemessen, indem sein Punktwert durch die Anzahl der Summe aller Punktwerte geteilt wird. Hat mein Film 100 Punkte erreicht und ist die Summe aller Punkte 10.000, so erhalte ich ein Prozent der Ausschüttungssumme. Die kleinste errechenbare Größe ist der Wert für einen Punkt – der so genannte Punktwert –, den man erhält, wenn man die Zahl Eins durch die Summe aller Punkte teilt und mit dem Geldbetrag multipliziert, der ausgeschüttet wird. Würde in unserem Beispiel die Summe von EUR 5.000,- verteilt, so würde der Punktwert 1/10.000 von EUR 5.000,- betragen, mithin 50 Cent. Auf den Film, der 100 Punkte erreicht, entfallen somit 100 x 50 Cent = EUR 50,-. Gegenprobe: Dies entspricht ein Prozent der Ausschüttungssumme von EUR 5.000,-.

Wovon hängt die Größe des Punktwertes, der in Euro angegeben wird, also ab?

Zum einen natürlich von der Höhe der Ausschüttungssumme. Je mehr Geld in einer bestimmten Ausschüttung verteilt werden kann, desto höher wird der Punktwert. Auf der anderen Seite sinkt der Punktwert, je mehr Filmwerke an der Ausschüttung teilnehmen. Der Kuchen bleibt dann gleich, aber die Kuchenstücke werden kleiner, je mehr Gäste an der Party teilnehmen.

Warum war der Punktwert in der Ausschüttung Ende November 2012 so niedrig?


Betrachten wir zunächst die Einnahmeseite:

Es kam wenig Geld zur Ausschüttung, nämlich nur Vergütungen aus der Privatkopieabgabe für das Produkt PC für das Jahr 2012. Leider befinden sich die Vergütungen für andere Produktkategorien, wie z.B. Unterhaltungselektronik oder Mobiltelefone im Streit mit der Industrie. Die Bild-Kunst setzt sich gemeinsam mit den anderen Verwertungsgesellschaften beim Gesetzgeber für eine Beschleunigung des Verfahrens zur Tariffestsetzung ein.

Der eigentliche Grund für den niedrigen Punktwert liegt aber in der Verteilsystematik begründet:

Bei der Ausschüttung Ende November 2014 handelte es sich um die Abschlagszahlung, welche die Bild-Kunst im zweiten Jahr nach dem Geldeingang vornimmt. Die Schlusszahlung erfolgt nach Beendigung der Meldefrist; also erst nach Ablauf von drei Jahren.

Bei der Abschlagszahlung hatte die Bild-Kunst bislang geschätzt, wie viele Filmwerke bis zum Ende der Meldefrist gemeldet werden. Diese Schätzung, die auf Erfahrungswerten beruhte, war notwendig, um die Anzahl der Summe aller Punktwerte, also den Teiler in unserer Rechnung, zu bestimmen (im Beispiel oben: die Zahl 10.000).
Durch internationale Vorschriften und Vereinbarungen mit Schwestergesellschaften muss die Bild-Kunst die Schätzung der Summe aller Punktwerte nun anders vornehmen als bisher: Seit November 2014 nehmen wir an, dass alle in den abrechnungsfähigen TV-Sendern ausgestrahlten Beiträge auch gemeldet werden. Damit erhöht sich der Teiler in unserer Rechnung und der Punktwert sinkt in der Folge.

Oder anders ausgedrückt: Die Bild-Kunst kann weniger Geld pro Film in der Abschlagszahlung ausschütten, da sie mehr Vorsicht walten lassen muss, wie viele Filmwerke insgesamt an der Ausschüttung teilnehmen. Ändert sich nichts an der Anzahl der gemeldeten Filme, dann wird die Schlusszahlung umso höher ausfallen. Die Summe aus Abschlagszahlung plus Schlusszahlung würde dann gleich bleiben.

Warum wir das machen müssen? Das System ist vorgegeben durch die neue Richtlinie über Verwertungsgesellschaften, die letztes Jahr in Kraft getreten ist. Sie ist zwar noch nicht in deutsches Recht umgesetzt, bestimmt aber bereits maßgeblich die Abstimmungen zwischen den Verwertungsgesellschaften.