Digitale Agenda 2014-2017

Am 20. August 2014 stand das netzpolitische Programm "Digitale Agenda 2014-2017" im Bundeskabinett auf der Tagesordnung. Drei Kernziele steuert die Regierung bis 2017 an: Wachstum und Beschäftigung, Zugang und Teilhabe sowie Vertrauen und Sicherheit in der digitalen Welt. Wir haben für Sie einen Blick in das Programm geworfen und geben Ihnen einen Überblick darüber, was die Regierung zum Urheberrecht plant.

Die "<link http: www.digitale-agenda.de da navigation de home home.html external-link-new-window externen link in neuem>Digitale Agenda 2014-2017" gliedert sich wie folgt ein in:

A. Grundsätze unserer Digitalpolitik
B. Maßnahmen

1.    Digitale Infrastrukturen
2.    Digitale Wirtschaft und digitales Arbeiten
3.    Innovativer Staat
4.    Digitale Lebenswelten in der Gesellschaft gestalten
5.    Bildung, Forschung, Wissenschaft, Kultur und Medien
6.    Sicherheit, Schutz und Vertrauen für Gesellschaft und Wirtschaft
7.    Europäische und Internationale Dimension der Digitalen Agenda


Das Urheberrecht steht im gesamten Dokument an gerade einmal zwei Stellen. Im zweiten Abschnitt unter Punkt 3. Zukunftsfähigen Ordnungsrahmen für die digitale Wirtschaft fortentwickeln, wird dem Urheberrecht folgendes zugesprochen:

"Wir wollen die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz des geistigen Eigentums an die rasante technische Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft unter gerechtem Ausgleich der Interessen von Rechteinhaberinnen und -inhabern, Verwerterinnen und Verwertern, Internet-Service Providern sowie Nutzerinnen und Nutzern anpassen. Zugleich werden wir dafür sorgen, dass sich Diensteanbieter, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten aufbaut, nicht länger auf das Haftungsprivileg des Hostproviders zurückziehen können. Dieses Ziel verfolgen wir auch auf europäischer Ebene. Wir werden außerdem die kollektive Rechtewahrnehmung entsprechend dem europäischen Rechtsrahmen stärken sowie an der Überprüfung des europäischen Urheberrechts aktiv mitwirken."

Im fünften Abschnitt wird unter Punkt 2. Zugang zu Wissen als Grundlage für Innovation sichern, folgendes vermerkt:

"Wir werden die Rahmenbedingungen für einen ungehinderten Informationsfluss, insbesondere in der Wissenschaft, verbessern. Dazu gehört eine umfassende OpenAccess-Strategie, die den effektiven und dauerhaften Zugang zu öffentlich geförderten Forschungspublikationen und -daten verbessern und Anreize ausbauen soll. Um die Potenziale für Wissenschaft, Forschung und Bildung voll zu nutzen, werden wir die urheberrechtlich zulässige Nutzung von geschützten Inhalten zu diesen Zwecken verbessern. Insbesondere soll eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke eingeführt werden."

Man erkennt schnell, dass die Modernisierung des Urheberrechts nicht als Aufgabe der Bundesregierung allein betrachtet wird. Deutlich zu erkennen ist, dass die Modernisierung des Urheberrechts auf EU-Ebene, also in Brüssel, stattfinden und entschieden werden muss.

Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz des geistigen Eigentums, Verantwortung der Dienstanbieter, Stärkung der kollektiven Rechtewahrnehmung, Verbesserung der Rahmenbedingungen für einen ungehinderten Informationsfluss, OpenAccess-Strategie, Einführung einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke – wir sind gespannt, welches der Vorhaben bis 2017 umgesetzt ist; auf Bundes- und EU-Ebene.

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