Ausblick auf die Mitgliederversammlung 2015

Am Samstag, den 11. Juli, wird die diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung der Bild-Kunst in München stattfinden. Wahlen zu den Gremien finden nicht statt. Trotzdem umfasst die Tagesordnung, die dieser Tage in den Druck geht, eine Vielzahl von Beschlusspunkten zu einer großen Spannweite an Themen, über die im Folgenden eine kurze Vorschau gegeben wird.

Dieses Jahr erhalten die über 56.000 Mitglieder der Bild-Kunst mit ihrer Einladung zur Versammlung anstelle der bisherigen "Informationen" eine umfangreiche Erläuterung der Tagesordnung. Die "Informationen", die im Wesentlichen Ereignisse des vergangenen Jahres aus dem Bereich der Urheberrechts-Politik zusammengefasst hatten, haben im Zeitalter des Newsletters und der neu gestalteten Website ausgedient. Auch der Geschäftsbericht wurde inhaltlich überarbeitet: Er enthält jetzt deutlich mehr Informationen zu den einzelnen Inkassobereichen der Bild-Kunst und wird damit hoffentlich dazu beitragen, unsere Arbeit für die Mitglieder verständlicher zu machen. Selbstverständlich wird der Geschäftsbericht nach dem Versand auch auf der Website der Bild-Kunst zum Abruf bereitgestellt werden.

Die Mitgliederversammlung wird sich auch 2015 mit dem Thema Satzungsänderung befassen: Es geht vor allem darum, die notwendige Mehrheit für Änderungen des Verteilungsplans auf 2/3 festzulegen, wie es schon seit langem bei anderen Verwertungsgesellschaften Usus ist. Verteilungspläne stellen letztlich immer auch Kompromisse dar und deshalb ist es für den Verein gut, wenn diese auf einer möglichst breiten Zustimmung beruhen. Ein weiteres Thema stellt die Erweiterung des Verwaltungsrates der Bild-Kunst von 15 auf 18 Personen dar: pro Berufsgruppe sollen ab 2016 - dem Jahr der nächsten Wahlen - anstatt fünf nunmehr sechs Mitglieder ihre Berufsgruppe vertreten, um eine ausgewogenere Repräsentanz der einzelnen Berufssparten zu gewährleisten.

Im Vorgriff auf das Inkrafttreten der Vorschriften der neuen EU-Richtlinie über Verwertungsgesellschaften wurde die Kompetenz zur Änderung der Wahrnehmungsverträge bereits 2014 vom Verwaltungsrat auf die Mitgliederversammlung übertragen. Schon dieses Jahr wird sie von ihrer neuen Befugnis Gebrauch machen müssen: Die neuen, von der Richtlinie vorgesehenen Mitgliederrechte müssen in das Regelwerk eingearbeitet werden. Es geht im Wesentlichen um bessere Aufklärung über Rechte und Pflichten vor Vertragsschluss, das Recht zur Lizenzierung von nicht-kommerziellen Nutzungen sowie kürzere Kündigungsmöglichkeiten. Ansonsten hatte die Bild-Kunst die von der Richtlinie vorgesehenen Mitgliederrechte bereits weitgehend realisiert.

Ein Dauerbrenner auf Mitgliederversammlungen stellen Änderungen der Verteilungspläne dar, die als Herzstück von Verwertungsgesellschaften bezeichnet werden könnten. Ein Schwerpunkt soll 2015 auf der Beteiligung unserer ausländischen Schwestergesellschaften an der Reprografie-Abgabe liegen, also dem Vergütungsanspruch für das Kopieren vom stehenden Bild. Es liegen hierzu Empfehlungen einer internationalen Arbeitsgruppe unserer Dachorgani-sation CISAC/ CIAGP vor, die es umzusetzen gilt.

Auch der Verteilungsplan 11 für Einnahmen aus Kabelweitersendung (Film) soll noch einmal geändert werden: Hier geht es nicht um den Inhalt, sondern um die Schaffung von Klarheit durch die Umsetzung des Prinzips, dass alle wichtigen Regelungen sich im Verteilungsplan wiederfinden müssen. Deshalb werden die verschiedenen Quellen der Erlöse für Kabelweitersendung explizit benannt und verschiedenen Berechtigtengruppen zugewiesen.

Last but not least wird die Mitgliederversammlung gebeten werden, einem neuen Verteilungsplan für Werbefilmurheber und –urheberinnen zuzustimmen. Für diese Kategorie erhält die Bild-Kunst seit einiger Zeit gesonderte Zahlungen, die allerdings nicht durch analoge Anwendung der bestehenden Verteilungspläne ausgeschüttet werden können. Eine Neuregelung ist notwendig.