Wie werde ich Mitglied?
Wenn Sie sich zu einer Mitgliedschaft entschließen, muss zunächst geklärt werden, welcher Berufsgruppe Sie angehören. Wir vertreten Urheber in drei Berufsgruppen (Kunst, Foto, Film). Anhand Ihrer Tätigkeit oder Ihres Tätigkeitschwerpunktes müssen Sie sich entscheiden, welche der drei Berufsgruppen zu Ihnen passt. Bitte beachten Sie, dass wir immer nur das Gesamtwerk eines Urhebers wahrnehmen können und in den einzelnen Berufsgruppen unterschiedliche Rechte wahrgenommen werden:
Übersicht der drei Berufsgruppen
Berufsgruppe I | |
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Mitglieder* | Bildende Künstler, das sind beispielsweise Maler, Bildhauer |
Rechte, die die VG Bild-Kunst wahrnimmt | Folgerechte, Reproduktionsrechte, Senderechte, Onlinerechte, Weitersendevergütung, Kopiervergütung, Bibliothekstantieme, Pressespiegelvergütung, Lesezirkelvergütung |
Berufsgruppe II | |
Mitglieder* | Fotografen, Bildjournalisten, Grafiker, Illustratoren, Designer, Karikaturisten, Pressezeichner, Bildagenturen. Darunter fällt auch die angewandte Kunst |
Rechte, die die VG Bild-Kunst wahrnimmt | Weitersendevergütung, Kopiervergütung, Bibliothekstantieme, Pressespiegelvergütung, Lesezirkelvergütung |
Berufsgruppe III | |
Mitglieder | Regisseure, Kameraleute, Editor, Filmarchitektekten/ Szenenbildner, Kostümbildner, Trickfilmzeichner und Produzenten von freien (Co)Produktionen |
Rechte, die die VG Bild-Kunst wahrnimmt | Videogeräteabgabe, Videoleerkassettenvergütung, Videovermietvergütung, Weitersendevergütung |
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den wir Ihnen umgehend per Post zuschicken werden.
*Bitte beachten Sie: Aus Gründen der Dokumentation können wir nur Verträge bearbeiten, die auf unseren gedruckten Formularen erfasst sind. Drucken Sie sich daher keine Muster aus. Warten Sie bitte die Zusendung der Formulare ab.