Neuer Verteilungsplan Reprografievergütung digital

Auf der Mitgliederversammlung am 6. Juli 2013 wurde der 7. Verteilungsplan Reprografievergütung digital geändert. Die aktuelle Fassung finden Sie ab sofort auf unserer Homepage.

Bisher waren Meldungen bis 2012 von sogenannten Verkaufsplattformen nicht zulässig. Das hat nun der Beschluss der Mitgliederversammlung geändert. Der Satz 6 in Ziffer 7 "Verkaufsplattformen (ohne Galerien, Agenturen u.ä.) können nicht gemeldet werden" wird ersatzlos gestrichen.

Diese Änderung gilt ab dem Meldejahr 2013. Die eingehenden Meldungen werden nun nicht mehr dahingehend überprüft, ob es sich um eine Verkaufsplattform handelt. Bisher wurden Meldungen einer Verkaufsplattform abgewiesen und nicht angenommen.

Was bedeutet das für Bild-Kunst-Mitglieder?

Da für das Meldejahr 2013 bereits Meldungen abgegeben worden sind, bitten wir unsere Mitglieder darum, ihre Meldungen auf Vollständigkeit zu überprüfen und fehlende Internetseiten gegebenenfalls noch einmal online zu melden.

Online melden können Sie hier:

> <link internal-link internen link im aktuellen>zu den Online-Meldungen 

Bis wann können Sie online melden?

Meldungen für das Jahr 2013 können online noch bis zum 31. Oktober 2014 für die Hauptausschüttung gemeldet werden, beziehungsweise bis Ende Februar 2015 für die Nachausschüttung.

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