Meldeschluss 2021

Meldeschluss für die Meldungen des Jahres 2020 ist der 30. Juni 2021. Bitte melden Sie in Ihrem eigenen Interesse rechtzeitig, um Ihre Ansprüche zu sichern. Verspätete Meldungen führen ohne Ausnahme zum Verlust Ihrer Ansprüche. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Ihre Meldungen abzugeben!

Nutzen Sie für Ihre Meldungen bequem und papierlos von Zuhause aus unser Online-Meldeportal – in fünf Schritten erreichen Sie Ihr Ziel:

1. Informationen zur Meldemöglichkeiten
Informieren Sie sich jetzt auf der Bild-Kunst Webseite, welche Meldungen für Sie relevant sind und welche Dokumente Sie für die Meldung benötigen. Lesen Sie bitte vorab auch die Merkblätter, in denen das Meldeverfahren und zum Teil anschauliche Beispielfälle aufgeführt sind.

2. Melden Sie online: Passwort jetzt beantragen!
Für die Anmeldung im Online-Meldeportal benötigen Sie ein Passwort. Dies haben Sie ggfs. bereits mit Zusendung Ihres unterschriebenen Wahrnehmungsvertrags erhalten. Kennen Sie Ihr Passwort nicht oder haben Sie keines erhalten, so können Sie es auf der Bild-Kunst Webseite beantragen. Die Zugangsdaten werden Ihnen dann postalisch zugeschickt.

3. Login Online-Meldeportal

Sie wissen nun, welche Meldungen Sie einreichen können und haben alle wichtigen Informationen beisammen, die Sie für die Meldung benötigen? Dann gehen Sie auf unser Online-Meldeportal​​​​​​​ und loggen sich ein.  Hier haben Sie nun unter der Rubrik „Meldungen erfassen“, die Auswahl, welche Meldung – z. B. Buchmeldung – Sie abgeben wollen.

4. Meldungen eintragen und absenden
Tragen Sie nun alle relevanten Daten (die mit einem * Sternchen markierten Feld sind Pflichtfelder) ein und vergessen Sie nicht, wenn Sie fertig sind, auf „Jetzt Melden“ zu drücken, denn nur dann wird Ihre Meldung an das System weitergeleitet.

Achtung: Das System kann die abgeschickten Meldungen erst nach 24 Stunden unter der Rubrik „Meldungen Anzeigen“ auflisten. Die Überprüfung Ihrer Eingaben ist also an ein Systemupdate gebunden, das von der Bild-Kunst nicht beeinflusst werden kann. Bitte sehen Sie zwischenzeitlich von Nachfragen in der Geschäftsstelle ab.

Bitte beachten Sie jedoch, dass Buchmeldungen, die eigene Webpräsenz und Honorarmeldungen über EUR 30.000,– leider nicht angezeigt werden.

Honorare über EUR 30.000,– werden erst angezeigt, nachdem alle erforderlichen Formulare bei uns eingegangen und bearbeitet sind. 
Die Anzeige für die „Eigene Webseite“ ist noch nicht programmiert. 
Die aktuellen Buchmeldungen werden nicht angezeigt, da dies momentan leider technisch nicht möglich ist, auch wenn uns die Meldung erreicht hat. Weil die Buchstammdaten mit Stand 30.06.2020 derzeit noch für Buchausschüttungen 2019 benötigt werden, speichert das System neue Meldungen für 2020 in einem gesonderten Bereich.

5. Nachweise postalisch verschicken
Manchen Meldungen müssen explizit Nachweise beigefügt werden, z. B. wenn Ihre gemeldeten Honorare EUR 30.000,– oder mehr betragen. Stellen Sie sicher, dass Sie diese Nachweise rechtzeitig postalisch auf den Weg geben, ein PDF Upload im Online-Meldeportal ist zurzeit noch nicht möglich.