Filmurheber: Mehr Sender in der Abrechnung

Filmurheber erhalten Geld von der Bild-Kunst für gesetzliche Vergütungsansprüche, vor allem aus den Bereichen Kabelweitersendung und Privatkopie. Dabei bilden die Grundlage der Ausschüttungen die Ausstrahlungen von Filmwerken im Fernsehen; wobei jahrelang um die zwanzig Sender berücksichtigt wurden. Zu wenig im digitalen Zeitalter beschied die Mitgliederversammlung 2014 und reformierte die einschlägigen Verteilungspläne mit dem Ziel, die Anzahl der abrechnungsfähigen Sender zu verdoppeln.

Dies ist ihr auch gelungen: Die Bewertungskommission der Berufsgruppe III entschied in ihrer Sitzung am 2. März 2015 erstmalig über die abrechnungsfähigen Sender für das Jahr 2013 – das erste Jahr, welches nach den neuen Verteilungsplänen abgerechnet wird. Insgesamt 41 Sender werden ausgewertet. Laut Verteilungsplan diejenigen, die in 2013 einen gesamtdeutschen Marktanteil von 0,3% oder besser ausweisen konnten. Zusätzlich wurden mit den Digitalprogrammen der ARD und mit ORF 2 fünf weitere Sender berücksichtigt, für die keine Marktdaten vorliegen, die aber vergleichbar mit anderen digitalen Spartenkanälen sind.

Hier die Liste der abrechnungsfähigen Sender für 2013. Neue Sender sind mit einem Stern gekennzeichnet:

 

ARDZDFRTLSAT.1
Pro7VOXRTL2Kabel1
NDRWDRMDRSuper RTL
SWF/SDRBRHRKiKa
3satPhönixRBBZDFneo*
N24*n-tv*Sport1*Tele 5*
ARTEDmax*Nickelodeon*RTL Nitro*
ZDFinfo*Sixx*SAT.1 Gold*Pro7 Maxx*
Eurosport*VIVA*ComedyCentral*13th Street*
Eins.Plus*Eins.Festival*Tagesschau.24*BRalpha
ORF 2

Laut Verteilungsplan entfällt auf ein Filmwerk der Teil der jeweiligen Ausschüttungssumme, der dem Anteil seines Punktwertes an der Gesamtheit der Punktwerte entspricht. Der Punktwert eines Filmwerks wiederum errechnet sich durch Multiplikation seines Zeitfaktors, des Senderwertes, des Kulturfaktors und des Werkfaktors.Die Verteilungsplanänderung 2014 hatte den Zeitfaktor und den Werkfaktor unverändert gelassen. Nach wie vor entspricht der Zeitfaktor der Ausstrahlungsdauer des Filmwerks in Minuten; mit einigen Besonderheiten bei kurzen Werken. Der Werkfaktor wiederum richtet sich nach dem Genre des Filmwerks. Er beträgt zum Beispiel "100" für einen Spielfilm und "60" für eine Serie.Der Senderwert entspricht ab dem Abrechnungsjahr 2013 grundsätzlich dem Zehnfachen des durchschnittlichen Marktanteils des Senders. Er variiert zwischen "128" für eine Ausstrahlung im ZDF und "3" für eine Ausstrahlung jeweils in den Programmen Pro7 Maxx, Comedy Central und 13th Street.Die Senderwerte für 2013 können der folgenden Tabelle entnommen werden:

ARD121ZDF128RTL113Sat.182
Pro757VOX56RTL242Kabel140
NDR27WDR26MDR20SuperRTL19
SWF/SDR17BR17HR12KiKa12
3sat11Phönix11RBB10ZDFneo10
N2410n-tv9Sport19Tele59
ARTE9Dmax9Nickelodeon7RTL Nitro7
ZDFinfo7Sixx6SAT.1 Gold4Pro7 Maxx3
Eurosport7VIVA4Comedy Central313th Street3
Eins.Plus6Eins.Festival6Tagesschau.246BR alpha6
ORF 23

Zusätzlich führte die Verteilungsplanrevision 2014 einen neuen Kulturfaktor ein. Für normale Sender hat er den Wert "1", für Sender, die maßgeblich Programme aus den Bereichen Kultur, Bildung und Information ausstrahlen, wird ein Wert zwischen "2" und "5" vergeben.

Der Verteilungsplan sieht vor, dass die Kulturfaktoren von der Bewertungskommission der Berufsgruppe III vergeben werden. Diese hat für das Abrechnungsjahr 2013 die Werte festgesetzt, wie sie in der nachfolgenden Tabelle wiedergegeben sind; wobei der Verwaltungsrat der Bild-Kunst das Ergebnis in seiner Sitzung vom 6. März 2015 zustimmend zur Kenntnis genommen hat.

ARDIZDFIRTLISat.1I
Pro7IVOXIRTL2IKabel1I
NDRIIWDRIIMDRISuperRTLI
SWF/SDRIIBRIIHRIIIKiKaIII
3satIVPhönixIIRBBIIZDFneoII
N24In-tvIISport1ITele5I
ARTEIVDmaxINickelodeonIRTL NitroI
ZDFinfoIIISixxISAT.1 GoldIPro7 MaxxI
EurosportIVIVAIComedy CentralI13th StreetI
Eins.PlusIIEins.FestivalIIITagesschau.24IIIBR alphaIII
ORF 2II

Wie wirken sich die Kulturfaktoren aus? Letztendlich handelt es sich um Multiplikatoren der Senderwerte. Zwei Beispiele mögen dies verdeutlichen:

Das ZDF hat einen Senderwert von "128", der Kulturfaktor beträgt "I". Damit bleibt es bei einem Wert von 128, denn 1 x 128 = 128.
ARTE dagegen wurde ein Kulturfaktor von "IV" zugeordnet. Der Senderwert beträgt "9". Durch Multiplikation erreicht ARTE somit einen Wert von "36", denn 4 x 9 = 36.

Vergleicht man das alte System - welches bis einschließlich des Abrechnungsjahres 2012 zur Anwendung kommt - mit dem neuen System ab dem Abrechnungsjahr 2013, so sind folgende Unterschiede hervorzuheben:

•    Bisher wurden 22 Sender abgerechnet, jetzt sind es 41.
•    Durch die knappe Verdoppelung der abrechnungsfähigen Sender wird nicht etwa die Ausschüttungssumme verdoppelt. Das gleiche Geld wird nur anders verteilt. Es gibt "Gewinner" und "Verlierer".
•    Gewinner sind zunächst die 19 Sender, die neu in die Abrechnung aufgenommen worden sind.
•    Aufgrund ihrer hohen Marktanteile gewinnen zudem die Sender ARD, ZDF und RTL gegenüber dem alten System.
•    Im öffentlich-rechtlichen Bereich verlieren die 3. Programme zugunsten der Digitalprogramme, wobei das nicht für NDR  und WDR gilt. Diese 3. Programme gewinnen.
•    Bei den Privatsendern verlieren die etablierten Sender mit Ausnahme von RTL zugunsten der neu in die Abrechnung aufgenommenen Spartensendern.
•    Das Verhältnis von abzurechnenden öffentlich-rechtlichen und abzurechnenden privaten Sendern bleibt gleich.

Die Bewertungskommission der BG III wird in den nächsten Wochen die abrechnungsfähigen Sender samt Kulturfaktoren für das Abrechnungsjahr 2014 festlegen. Ab dem kommenden Jahr wird dann in den Regelbetrieb übergegangen. Dann wird diese Arbeit jeweils bis Mitte Januar für das vorangegangene Abrechnungsjahr durchgeführt, damit die Filmurheber der Bild-Kunst möglichst schnell Klarheit darüber haben, für welche Sender sie Ausstrahlungen ihrer Filmwerke melden sollten.