Die Bild-Kunst in der Krise

Die Bild-Kunst ist wie jedes Unternehmen von der gegenwärtigen Corona-Krise betroffen. Wir wollen Sie im Folgenden darüber informieren, wie sich die außergewöhnliche Situation auf die einzelnen Tätigkeitsbereiche auswirkt und was wir unternommen haben, um damit umzugehen.

Auch wenn sich die Pandemie bereits in den ersten Wochen des Jahres ankündigte, wurden wir doch wie viele andere vom Shutdown Anfang März kalt erwischt. Die Bild-Kunst ist keine Institution, in der alle Abläufe digitalisiert sind. Im Lizenzgeschäft wird noch viel mit physischen Belegexemplaren gearbeitet und die Anträge an die Stiftung Kulturwerk werden uns auch per Post übersandt.

Deshalb mussten wir in den ersten Tagen in der Geschäftsstelle Bonn zunächst einmal Hygienemaßnahmen einführen, von A wie „Abstand Halten“ bis Z wie „Zugänglichkeit der Toiletten“. Zusätzliche Laptops wurden angeschafft, so dass jetzt zumindest ein Drittel der Belegschaft von zu Hause aus arbeiten kann. Natürlich spornt uns die Krise an, mittelfristig so viele Arbeitsabläufe wie möglich zu digitalisieren. Die neue IT-Infrastruktur, an der wir seit letztem Herbst arbeiten, wird hierfür eine gute Basis darstellen. Positiv ist: Das IT-Projekt läuft momentan trotz Krise reibungslos weiter, da die Programmierarbeiten unseres Dienstleisters keine Anwesenheit vor Ort voraussetzen. Es wird jetzt natürlich viel über Videokonferenzen gearbeitet.

Direkt nach Verhängung des Shutdowns mussten sich die 22 Mitglieder von Vorstand und Verwaltungsrat per Telefon und E-Mail beraten, wie mit den diesjährigen Vereinsversammlungen umzugehen sei. Schnell war klar, dass die Berufsgruppenversammlungen nicht am 22. April stattfinden konnten. Wir haben dann schließlich beschlossen, die Mitgliederversammlung auf den 5. Dezember zu verlegen. Die Berufsgruppenversammlungen sollen am 3. September stattfinden, sofern das dann schon möglich ist. Volldigitale Versammlungen abzuhalten gestattet uns die Satzung leider nicht. Vielleicht aber kommt dieses Jahr der Durchbruch der elektronischen Abstimmung.

Ebenfalls kurz nach dem Shutdown war klar, dass sich dieser Ausnahmezustand für die Mitglieder der Bild-Kunst katastrophal auswirkt – wie für alle Akteure im Kulturbetrieb. Wir haben sofort überprüft, ob wir Nothilfen über das Sozialwerk anbieten können – unsere Schwestergesellschaft GVL reichte bereits im März Soforthilfen von 250 Euro an ihre Berechtigten aus. Doch unser Sozialwerk verfügt nur über geringe liquide Mittel – und eine Teilverwendung des Stiftungskapitals hätte innerhalb weniger Jahre zurückgezahlt werden müssen. Dann liefen die staatlichen Förderungen an, so dass der Stiftungsvorstand mit etwas ruhigerem Gewissen beschließen konnte, den Fokus auf die längerfristigen Folgen der Krise zu richten. Die Stiftungen Sozial- und Kulturwerk werden jetzt finanziell und administrativ gestärkt, um die erwartbare Steigerung der Anträge bewältigen zu können, wenn die staatlichen Hilfen auslaufen.

Im Hinblick auf die regulären Ausschüttungen der Bild-Kunst befanden wir uns Anfang April in der unschönen Lage, dass es aus mehreren Gründen zu größeren Verzögerungen gekommen war. Hierzu trug nicht zuletzt eine Änderung der umsatzsteuerlichen Regelungen bei der Privatkopievergütung bei, über die wir an anderer Stelle bereits berichtet haben. So paradox es klingen mag, eröffneten uns die Verzögerungen nun die Möglichkeit, in der Krise kontinuierlich Geld auszuschütten.

Ende März haben wir eine größere Sonderausschüttung über 11 Mio. Euro zugunsten der Mitglieder der BG I und II auf den Weg gebracht. Diese Ausschüttung war mit viel Arbeit verbunden, weil sie rückwirkend als Zuschlag auf die regulären Ausschüttungen der Jahre 2008 bis 2015 erfolgte, also einen Zeitraum abdeckte, in dem noch der alte Verteilungsplan galt. Allerdings konnten wir auf diese Weise eine sehr breite Auszahlung an über 30.000 Berechtigte erreichen. Ein Nachschlag von 1 Mio. Euro für die Jahre 2016 und 2017 wird Ende April erfolgen.

Als Nächstes waren dann unsere Filmurheber*innen und -produzent*innen an der Reihe: Sie erhielten ebenfalls eine Sonderausschüttung 2008 bis 2015 in Höhe von 3,8 Mio. Euro plus 0,2 Mio. Euro für Produzent*innen. Die Filmurheber*innen profitierten zudem noch von einer Auszahlung von Auslandsgeldern aus Italien, Österreich und der Schweiz in Höhe von 2,3 Mio. Euro.

Die Bild-Kunst hatte eigentlich geplant, die reguläre Ausschüttung 2018 für die Berufsgruppe II bis Ende März durchzuführen. Wir haben uns wegen der Krise dafür entschieden, sie zugunsten der oben aufgezählten Maßnahmen nach hinten zu schieben. Aufgrund der Umsatzsteuer-Problematik wird die reguläre Ausschüttung 2018 (BG II) nämlich nur 6,8 Mio. Euro umfassen (nach Abzug der pauschalen Auslandsbeteiligung von 0,9 Mio. Euro). Demgegenüber stand das Zweieinhalbfache, das wir kurzfristig über die oben erwähnten Sonderausschüttungen auf die Konten unserer Mitglieder überweisen konnten. Die reguläre Ausschüttung 2018 an die Berufsgruppe II steht jetzt natürlich ganz oben auf der To-do-Liste.

Im Anschluss wird die Bild-Kunst Nachzahlungen auf die regulären Ausschüttungen 2018 für die Berufsgruppen I und II veranlassen, die aufgrund der Umsatzsteuerthematik zunächst zurückgestellt wurden. Diese betragen in etwa die Hälfte der bereits ausgeschütteten Beträge. Auch die Filmurheber*innen erhalten hier noch einmal Auslandsgeld, das ebenfalls von der Problematik betroffen ist. Die reguläre Filmausschüttung 2018 kann dann hoffentlich wie geplant Ende des zweiten Quartals oder spätestens im Juli 2020 erfolgen.

Die Bild-Kunst ergreift natürlich auch Maßnahmen, um den Rückstau der Ausschüttungen abzubauen. Dadurch sollte es möglich sein, wie geplant im Herbst dieses Jahres bereits Teile der regulären Ausschüttungen für 2019 durchzuführen. Auch haben wir die Ankündigung erhalten, dass die ZPÜ dieses Jahr ein letztes Mal Nachzahlungen Privatkopie für vergangene Zeiträume auskehren wird, die wir natürlich auch möglichst schnell an unsere Mitglieder weiterleiten.

Die Bild-Kunst hat keine großen Spielräume, wie sie in der Not helfen kann, da sie als Treuhänderin über kein eigenes Vermögen verfügt, sondern die Gelder ihrer Mitglieder verwaltet. Sie leistet ihren Beitrag deshalb dadurch, dass sie möglichst zügig ihren Daseinszweck erfüllt: Gelder an ihre Mitglieder und Berechtigte aus dem Ausland auszuschütten.