Ausblick auf anstehende Projekte im Verteilungsbereich

Es bleiben noch knappe vier Monate bis zum Jahreswechsel: Neben dem Tagesgeschäft hat die Bild-Kunst in dieser Zeit – und darüber hinaus – eine Reihe von Projekten im Verteilungsbereich zu stemmen, über die wir an dieser Stelle informieren. Es geht einerseits um die Anpassung an die Anforderungen der europäischen Richtlinie über Verwertungsgesellschaften, die im Februar diesen Jahres in Kraft getreten ist und bis 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Andererseits geht es um eine generelle Modernisierung der Verteilungspläne in einzelnen Bereichen.

Die erwähnte Richtlinie gibt zum ersten Mal für alle europäischen Verwertungsgesellschaften ein zum Teil sehr konkretes Rahmengerüst für die Beziehung zwischen den Mitgliedern und ihrer Gesellschaft, die Arbeit der Gremien und die Anforderungen an den Finanzbereich vor. Viele Bestimmungen ihrer Satzung hat die Bild-Kunst bereits auf der letzten Mitgliederver-sammlung richtlinienkonform modifiziert. Die Richtlinie greift allerdings noch tiefer in die Arbeit der Gesellschaften ein; indem sie sehr spezifische Vorgaben für die Verteilung trifft. Bei vielen dieser Vorgaben findet der nationale Gesetzgeber für Modifikationen gar keine Spiel-räume mehr vor. Mit anderen Worten: Wirksam werden die Regelungen der Richtlinie für die Bild-Kunst zwar erst mit ihrer Umsetzung in deutsches Recht – wir wissen zum größten Teil aber schon jetzt, was auf uns zukommt.

Die Bild-Kunst wird ihre Verteilungspläne in den Bereichen der Vergütungsansprüche ändern müssen. Hier geht es vor allem um die Erträge aus der Privatkopievergütung und Kabelweitersendung. Alle Einnahmen sollen im Regelfall neun Monate nach Ende des Jahres ihrer Erwirtschaftung ausgeschüttet werden; insbesondere im Filmbereich werden sich die Abläufe beschleunigen. Für denjenigen, der schnell seine Meldung einreicht, heißt das aber auch, dass das Geld in Zukunft schneller auf dem Konto ist. Neben dieser positiven Auswirkung im Sinne der Mitglieder, hat die Richtlinie auch eine Verbesserung der Auslandsabrechnungen im Blick. Alle europäischen Verwertungsgesellschaften werden in Zukunft genauer recherchieren müssen, welche Anteile der Verteilungssummen an die ausländischen Schwestergesellschaften zu überweisen sind.

Dieser letzte Aspekt ist ohne eine moderne IT nicht zu leisten. IT im Verteilungsbereich lebt aber von den Daten, mit der die Gesellschaften sie füttern. Ein Schwerpunkt unserer Arbeit wird in einer Verbesserung des Datenaustauschs mit den Schwestergesellschaften liegen, wobei wir hier auf die Gesprächsplattformen unserer Dachorganisationen CISAC und IFFRO zurückgreifen können.

Was kommt da auf uns zu?
Im Bildbereich richten sich die Ausschüttungen für digitale Vervielfältigungen nach dem Verteilungsplan 7. Von verschiedener Seite haben wir Anregungen erhalten, diesen zu verbessern. Sprich: mehr an die digitale Wirklichkeit anzupassen. In einem Gebiet, in dem sich Geschäftsmodelle und Nutzerverhalten rasch wandeln, ist auch eine häufigere Überprüfung von Verteilungsregularien angezeigt. Schließlich soll sich die Verteilung von Vergütungsansprüchen - wenn sie schon die Wirklichkeit nicht abbilden kann - so nah wie möglich an die Wirklichkeit anlehnen.

Im Filmbereich wurden der Bild-Kunst von der ZPÜ Erträge für die Filmurheber an Werbespots zugeteilt. Die notwendigen Verteilungsdaten zu beschaffen, stellt sich aber als schwierig bis unmöglich dar. Insofern sprechen wir mit der Verwertungsgesellschaft TWF über eine mögliche Kooperation. Denn die TWF vertritt die Werbefilmproduzenten, die wiederum über genaue Abrechnungsdaten verfügen.

Last but not least müssen wir das <link internal-link internen link im aktuellen>Gerichtsverfahren Vogel ./. VG Wort im Auge behalten, das auch eine Wirkung auf unsere eigene Verteilung haben kann. Es betrifft die Berufsgruppen I und II; dort die pauschale Aufteilung von Erträgen auf Urheber und Verlage. Die Rechtmäßigkeit dieser Pauschalierung, die auch die Bild-Kunst vornimmt, wird vom Kläger bestritten und wurde in der Berufungsinstanz vom OLG München bestätigt. Der BGH hat im Dezember eine mündliche Verhandlung angesetzt.

Alle Änderungen der Verteilungspläne werden natürlich von der Mitgliederversammlung der Bild-Kunst beschlossen. Verteilungsplanprojekte werden zwar häufig von der Geschäftsstelle initiiert, es folgt jedoch ein intensiver Konsultationsprozess mit den Mitgliedern, z.B. im Rahmen von Verwaltungsratssitzungen oder von Fachsitzungen. Erst wenn ein allseits tragfähiges Ergebnis erzielt werden kann, wird der Vorschlag zur Abstimmung in die Mitgliederversammlung gegeben.