Welche Bilder gehören in die Opt-out-Datenbank und welche nicht?
In die „Einzelwerk-Opt-out-Datenbank“ gehören nur Bilder, die durch Sie als Urheber*in oder Bildagentur von der Social-Media-Bildlizenz ausgenommen werden sollen. Das ist immer dann der Fall, wenn Sie ein berechtigtes Interesse haben, um diese Bilder ausnehmen zu können.
(Siehe auch: „Was bedeutet ‚berechtigtes Interesse‘ im Kontext des Uploads von Bildern?“)
Laden Sie Bilder hoch, die nicht von der Social-Media-Bildlizenz ausgenommen werden sollen, schmälert dies auch Ihren Anteil an der Ausschüttung der Lizenzerlöse, da wir diese unter Berücksichtigung der Menge der ausgenommenen Bilder berechnen werden.
Eine Verteilungsregel für die Erlöse befindet sich derzeit in Arbeit und soll 2025 von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Sie wird auch rückwirkend gelten.