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Meldung Kunst am Bau
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Meldung Kunst am Bau
Wer kann eine Meldung „Kunst am Bau“ abgeben?
Was versteht man unter „Kunst am Bau“?
Warum melde ich meine Kunst am Bau?
Kann ich neben einer Meldung „Kunst am Bau“ auch Einzelbilder melden?
Kann ich Kunst am Bau melden, die im Ausland errichtet wurde?
Wie viele Projekte Kunst am Bau kann ich pro Jahr melden?
Wie kann ich meine Meldung einreichen?
Muss ich meine Werke jedes Jahr erneut melden?
Muss ich der VG Bild-Kunst Nachweise für meine Meldungen „Kunst am Bau“ zukommen lassen?
Fragen zum Thema
Wann erfolgen in der Regel die verschiedenen Ausschüttungen?
Die Ausschüttungen für gesetzliche Vergütungsansprüche bzw. Tantiemen sollen grundsätzlich spätestens im September des Folgejahres erfolgen. Einzelheiten zu den geplanten Ausschüttungsterminen werden regelmäßig auf der Website veröffentlicht.Die für Mitglieder erzielten individuellen Erlöse, zum Beispiel Reproeinnahmen und Folgerecht, werden halbjährlich ausgeschüttet.Im Bereich Film werden zum Teil individuelle Erlöse über Schwestergesellschaften aus dem Ausland erzielt. Diese Erlöse werden nach Geldeingang ausgeschüttet. Ausschüttungstermine ergeben sich aus dem § 25 des Verteilungsplans.
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Warum gibt es zahlreiche unterschiedliche Ausschüttungen?
Die VG Bild-Kunst ist verpflichtet, Erlöse mit gebotener Sorgfalt einzuziehen, zu verwalten und zu verteilen. Dafür stellt die Mitgliederversammlung Regeln auf, die eine ausreichend gerechte Verteilung auf die Berechtigten sicherstellen. Daher gibt es für die Erlöse im Zusammenhang mit verschiedenen Nutzungssachverhalten und gesetzlichen Vergütungsansprüchen jeweils eigene Verteilungsregeln und eigene Ausschüttungen.
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Kann ich eine von Reproduktionsgebühren freigestellte Nutzung trotzdem für die Tantiemen melden?
Sie können für Tantiemen alle Nutzungen in Büchern, in Zeitungen und Zeitschriften sowie auf Websites melden – unabhängig davon, ob Sie für die Nutzung Lizenzen erhalten haben oder nicht.
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