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Welche Umsätze können nicht gemeldet werden?

Sonstige Umsätze des Nutzungsjahres, die nicht auf Lizenzierung von Nutzungsrechten an stehendem Bildmaterial beruhen, wie zum Beispiel Umsätze für Bildbearbeitung, Rechteklärung oder Downloadgebühren („Services“) oder Umsätze mit Bewegtbildern, können nicht gemeldet werden. Ebenfalls nicht meldefähig sind Umsätze, die auf Basis von Werken erzielt werden, deren urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.

Des Weiteren können keine Umsätze für Lizenzierungen von Nutzungen im Ausland oder mit Nutzer*innen im Ausland (Sitz des oder der Rechnungsempfänger*in ist im Ausland) gemeldet werden.

Fragen zum Thema

Nr.KategorieAnteil von 10%
LänderGesellschaftenAnteil

1

Englisch EU-USA 28,50% UK (53,8% des Anteils) Klärung Endverteilung DACS, Rückstellung 15,33% 
USA (46,2% des Anteils) 13,17% 
2EU-Länder groß 28,50% Frankreich ADAGP, Matisse, Picasso, SAIF, SCAM (Dok-Film) 9,50% 
3ItalienSIAE9,50% 
4Nachbarländer28,50% Belgien SABAM, SOFAM, Andere (über Reprobel) 4,75% 
5NiederlandePICTORIGHT 4,75% 
6Dänemark COPYDAN Billedkunst 4,75% 
7Tschechien OOAS 4,75% 
8Österreich BILDRECHT4,75% 
9Allgemeine Rücklagen5,0%

5,00%












Nr.
Kategorie
Anteil von 10%
Länder
Gesellschaften
Anteil
1Englisch EU-USA 
28,50% 
UK (53,8% des Anteils) 
Klärung Endverteilung DACS,
Rückstellung
15,33% 
USA (46,2% des Anteils) 
13,17% 
2EU-Länder groß 
28,50% 
Frankreich
ADAGP, Matisse, Picasso, SAIF,
SCAM (Dok-Film) 
9,50% 
3Italien
SIAE
9,50% 
4Nachbarländer
28,50% 
Belgien
SABAM, SOFAM, Andere
(über Reprobel) 
4,75%
5Niederlande
PICTORIGHT 
4,75%
6Dänemark
COPYDAN Billedkunst 
4,75%
7Tschechien
OOAS 
4,75%
8Österreich
BILDRECHT
4,75%
9Allgemeine Rücklagen
5,0%


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