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Montag–Freitag 8.00–16.00 Uhr
Kann ich auch als Foto-Amateur*in Ausschüttungen erhalten?

Als Privatpersonen laden Sie Ihre Werke zum größten Teil selbst auf den Plattformen hoch. Damit räumen Sie den Plattformen Ihre Nutzungsrechte über deren AGB ein (zum Teil auch „Nutzungsbedingungen“ genannt). Das ist auch in Ordnung.

Die Social-Media-Bildlizenz deckt jedoch nicht die vielen Uploads von eigenen Werken der Nutzer*innen ab, sondern nur die von nicht kommerziell tätigen Dritten hochgeladenen Bildwerke. Als Foto-Amateur*in lohnt sich deshalb eine Mitgliedschaft in der VG Bild-Kunst in aller Regel nicht. Ausnahmen können die Regel bestätigen.

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