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Montag–Freitag 8.00–16.00 Uhr
Welche Spots kann ich melden?

Abrechnungsfähige Werbespots sind Filmwerke oder Laufbilder, die im Auftrag der werbetreibenden Wirtschaft zwecks Bewerbung von Produkten und Dienstleistungen hergestellt und entgeltlich auf den TV-Sendern ausgestrahlt worden sind.

Nicht als Werbespots gelten: Sender-Eigenwerbungen (Programmhinweise, Werbung für eigene Leistungen des Senders, Senderkennungen, Werbetrenner), Kinotrailer, Hinweise auf erschienene Tonträger und Sponsoringhinweise.

Abrechnungsfähige Werbespots müssen im offiziellen Werbeblock ausgestrahlt worden sein.

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