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Montag–Freitag 8.00–16.00 Uhr
Können Verlage nur Fremdillustrationen melden?

Zunächst kommt es darauf an, welchen Buchtyp Sie melden möchten. Die Unterscheidung von Fremd- und Eigenillustrationen ist nur relevant, wenn es sich um Sach- und Fachbücher sowie um wissenschaftliche Bücher handelt.

Bei diesen beiden Buchtypen können Abbildungen wissenschaftlicher und technischer Art von Selbstillustrator*innen nicht gemeldet werden. „Selbstillustrator*innen“ sind Autor*innen, die ihren eigenen Text mit selbsterstellten Abbildungen oder Lichtbildern illustrieren.

Die Vergütungen für Abbildungen wissenschaftlicher und technischer Art von Selbstillustrator*innen werden von der VG Wort verwaltet. Bitte melden Sie bei der VG Wort und beachten Sie deren Meldevorgaben.

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