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Können Verlage nur Fremdillustrationen melden?

Zunächst kommt es darauf an, welchen Buchtyp Sie melden möchten. Die Unterscheidung von Fremd- und Eigenillustrationen ist nur relevant, wenn es sich um Sach- und Fachbücher sowie um wissenschaftliche Bücher handelt.

Bei diesen beiden Buchtypen können Abbildungen wissenschaftlicher und technischer Art von Selbstillustrator*innen nicht gemeldet werden. „Selbstillustrator*innen“ sind Autor*innen, die ihren eigenen Text mit selbsterstellten Abbildungen oder Lichtbildern illustrieren.

Die Vergütungen für Abbildungen wissenschaftlicher und technischer Art von Selbstillustrator*innen werden von der VG Wort verwaltet. Bitte melden Sie bei der VG Wort und beachten Sie deren Meldevorgaben.

Fragen zum Thema

Nr.KategorieAnteil von 10%
LänderGesellschaftenAnteil

1

Englisch EU-USA 28,50% UK (53,8% des Anteils) Klärung Endverteilung DACS, Rückstellung 15,33% 
USA (46,2% des Anteils) 13,17% 
2EU-Länder groß 28,50% Frankreich ADAGP, Matisse, Picasso, SAIF, SCAM (Dok-Film) 9,50% 
3ItalienSIAE9,50% 
4Nachbarländer28,50% Belgien SABAM, SOFAM, Andere (über Reprobel) 4,75% 
5NiederlandePICTORIGHT 4,75% 
6Dänemark COPYDAN Billedkunst 4,75% 
7Tschechien OOAS 4,75% 
8Österreich BILDRECHT4,75% 
9Allgemeine Rücklagen5,0%

5,00%












Nr.
Kategorie
Anteil von 10%
Länder
Gesellschaften
Anteil
1Englisch EU-USA 
28,50% 
UK (53,8% des Anteils) 
Klärung Endverteilung DACS,
Rückstellung
15,33% 
USA (46,2% des Anteils) 
13,17% 
2EU-Länder groß 
28,50% 
Frankreich
ADAGP, Matisse, Picasso, SAIF,
SCAM (Dok-Film) 
9,50% 
3Italien
SIAE
9,50% 
4Nachbarländer
28,50% 
Belgien
SABAM, SOFAM, Andere
(über Reprobel) 
4,75%
5Niederlande
PICTORIGHT 
4,75%
6Dänemark
COPYDAN Billedkunst 
4,75%
7Tschechien
OOAS 
4,75%
8Österreich
BILDRECHT
4,75%
9Allgemeine Rücklagen
5,0%


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