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Wie können Verlage Publikationen melden und wann ist Meldeschluss?

Buchverlage nutzen das Online-Meldeportal. Zugangsdaten zum Meldeportal übersenden wir Ihnen nach Vertragsschluss mit den Vertragsunterlagen. Meldeschluss eines Jahres ist immer der 30. Juni des Folgejahres.

Mit Presseverlagen schließt die VG Bild-Kunst seit September 2024 neue Wahrnehmungsverträge ab. Im vierten Quartal 2024 soll dann auch das Online-Meldeportal freigeschaltet werden. Meldeschluss eines Jahres ist immer der 30. Juni des Folgejahres. Presseverlage werden in der ersten Runde auch rückwirkend Meldungen für 2021, 2022 und 2023 einreichen können.

Fragen zum Thema

Nr.KategorieAnteil von 10%
LänderGesellschaftenAnteil

1

Englisch EU-USA 28,50% UK (53,8% des Anteils) Klärung Endverteilung DACS, Rückstellung 15,33% 
USA (46,2% des Anteils) 13,17% 
2EU-Länder groß 28,50% Frankreich ADAGP, Matisse, Picasso, SAIF, SCAM (Dok-Film) 9,50% 
3ItalienSIAE9,50% 
4Nachbarländer28,50% Belgien SABAM, SOFAM, Andere (über Reprobel) 4,75% 
5NiederlandePICTORIGHT 4,75% 
6Dänemark COPYDAN Billedkunst 4,75% 
7Tschechien OOAS 4,75% 
8Österreich BILDRECHT4,75% 
9Allgemeine Rücklagen5,0%

5,00%












Nr.
Kategorie
Anteil von 10%
Länder
Gesellschaften
Anteil
1Englisch EU-USA 
28,50% 
UK (53,8% des Anteils) 
Klärung Endverteilung DACS,
Rückstellung
15,33% 
USA (46,2% des Anteils) 
13,17% 
2EU-Länder groß 
28,50% 
Frankreich
ADAGP, Matisse, Picasso, SAIF,
SCAM (Dok-Film) 
9,50% 
3Italien
SIAE
9,50% 
4Nachbarländer
28,50% 
Belgien
SABAM, SOFAM, Andere
(über Reprobel) 
4,75%
5Niederlande
PICTORIGHT 
4,75%
6Dänemark
COPYDAN Billedkunst 
4,75%
7Tschechien
OOAS 
4,75%
8Österreich
BILDRECHT
4,75%
9Allgemeine Rücklagen
5,0%


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