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Montag–Freitag 8.00–16.00 Uhr
Wer kann eine Meldung „Kunst am Bau“ abgeben?

Mitglieder der Berufsgruppen I und II können Kunst am Bau unabhängig von der Werkart (bildende Kunst, Fotografie, Illustration, Design etc.) melden.

Hierzu zählen zum Beispiel: Wandgemälde, künstlerisch gestaltete Glasfassaden, mit dem Gebäude oder dem Grundstück festverbundene Skulpturen oder Installationen.

Fragen zum Thema

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