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Montag–Freitag 8.00–16.00 Uhr
Was heißt öffentliches Bewerben meiner Ausstellung? Muss ich der VG Bild-Kunst Belegexemplare zukommen lassen?

Ihre Ausstellung wurde öffentlich beworben, wenn zum Beispiel Plakate geklebt, Flyer verteilt und/oder ein Veranstaltungshinweis veröffentlicht wurde. Im Regelfall müssen Sie Nachweise nur auf Nachfrage von uns zur Verfügung stellen.

In folgenden Fällen müssen Sie immer Nachweise einreichen:

  • Meldung von Kunstwerken im öffentlichen Raum oder von Kunst am Bau: Nachweis der Enthüllungs- oder Übergabeveranstaltung
  • künstlerische Interventionen, künstlerische Spaziergänge, Street Art und spontane Darbietungen: Nachweis einer außergewöhnlich großen Öffentlichkeit
  • Netzkunst: Nachweis einer ausreichenden öffentlichen Bewerbung in Deutschland

Fragen zum Thema

Nr.KategorieAnteil von 10%
LänderGesellschaftenAnteil

1

Englisch EU-USA 28,50% UK (53,8% des Anteils) Klärung Endverteilung DACS, Rückstellung 15,33% 
USA (46,2% des Anteils) 13,17% 
2EU-Länder groß 28,50% Frankreich ADAGP, Matisse, Picasso, SAIF, SCAM (Dok-Film) 9,50% 
3ItalienSIAE9,50% 
4Nachbarländer28,50% Belgien SABAM, SOFAM, Andere (über Reprobel) 4,75% 
5NiederlandePICTORIGHT 4,75% 
6Dänemark COPYDAN Billedkunst 4,75% 
7Tschechien OOAS 4,75% 
8Österreich BILDRECHT4,75% 
9Allgemeine Rücklagen5,0%

5,00%












Nr.
Kategorie
Anteil von 10%
Länder
Gesellschaften
Anteil
1Englisch EU-USA 
28,50% 
UK (53,8% des Anteils) 
Klärung Endverteilung DACS,
Rückstellung
15,33% 
USA (46,2% des Anteils) 
13,17% 
2EU-Länder groß 
28,50% 
Frankreich
ADAGP, Matisse, Picasso, SAIF,
SCAM (Dok-Film) 
9,50% 
3Italien
SIAE
9,50% 
4Nachbarländer
28,50% 
Belgien
SABAM, SOFAM, Andere
(über Reprobel) 
4,75%
5Niederlande
PICTORIGHT 
4,75%
6Dänemark
COPYDAN Billedkunst 
4,75%
7Tschechien
OOAS 
4,75%
8Österreich
BILDRECHT
4,75%
9Allgemeine Rücklagen
5,0%


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