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Person Name
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Montag–Freitag 8.00–16.00 Uhr
Was heißt öffentliches Bewerben meiner Ausstellung? Muss ich der VG Bild-Kunst Belegexemplare zukommen lassen?

Ihre Ausstellung wurde öffentlich beworben, wenn zum Beispiel Plakate geklebt, Flyer verteilt und/oder ein Veranstaltungshinweis veröffentlicht wurde. Im Regelfall müssen Sie Nachweise nur auf Nachfrage von uns zur Verfügung stellen.

In folgenden Fällen müssen Sie immer Nachweise einreichen:

  • Meldung von Kunstwerken im öffentlichen Raum oder von Kunst am Bau: Nachweis der Enthüllungs- oder Übergabeveranstaltung
  • künstlerische Interventionen, künstlerische Spaziergänge, Street Art und spontane Darbietungen: Nachweis einer außergewöhnlich großen Öffentlichkeit
  • Netzkunst: Nachweis einer ausreichenden öffentlichen Bewerbung in Deutschland

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