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Nein, Ihre Werke in Dauerausstellungen und Sammlungen sowie im öffentlichen Raum melden Sie nur im ersten Jahr Ihrer Präsentation.
Zum Hintergrund:
Mit der Meldung von Werkpräsentationen erhalten Sie hauptsächlich Gelder aus der Privatkopievergütung. Deshalb geht es nicht darum, wie lange Ihre Werke präsent sind, sondern wann die Öffentlichkeit in Deutschland in Form von analogen und digitalen Berichterstattungen von der Präsentation erfährt.
Denn direkt nach der Eröffnung einer Ausstellung oder nach der Enthüllung eines Werkes auf einem öffentlichen Platz ist die mediale Aufmerksamkeit und Berichterstattung am größten. Zu diesem Zeitpunkt haben am meisten Privatpersonen Zugang zu Berichterstattungen, Katalogen, Flyern und Informationen auf Websites, so dass man davon ausgehen kann, dass diese privat kopiert werden.