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Die Trennung der Werkarten im Meldeformular hat keine Auswirkung auf die Höhe Ihrer Ausschüttung, denn es gilt das Prinzip: Ein Werk ist ein Werk. Die VG Bild-Kunst benötigt diese Angaben jedoch zum Zweck der Evaluierung des Verteilungsplans.
Wenn Sie einem Auftraggeber oder einer Auftraggeberin Werke mehrerer Werkarten gleichzeitig lizenziert haben und die Rechnung nur eine Summe aufführt, teilen Sie diese Summe bitte nach eigener Einschätzung auf die Werkarten auf.
Ein Beispiel: Sie sind bildende*r Künstler*in und haben Fotografien Ihrer eigenen Kunstwerke angefertigt. Dann räumen Sie einem Auftraggeber oder einer Auftraggeberin Nutzungsrechte an diesen Fotos ein. Urheberrechtlich geht es hier um die Rechteeinräumung an zwei Werken, die in einer Abbildung verkörpert sind: einmal um das Nutzungsrecht am abgebildeten Kunstwerk und einmal um das Nutzungsrecht an der Fotografie des Kunstwerks.