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Kontakt
Person Name
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Montag–Freitag 8.00–16.00 Uhr
Meine Honorarmeldung überschreitet die Summe von 24.000 Euro. Was muss ich beachten?

Überschreitet die Summe der von Ihnen insgesamt gemeldeten Honorare 24.000 Euro für ein Kalenderjahr, ist ein Nachweis erforderlich:

Ihr*e Steuerberater*in oder Wirtschaftsprüfer*in muss Ihnen die Gesamtsumme Ihrer gemeldeten Honorare bestätigen. Alternativ zu dieser Bestätigung können Sie uns auch digitale Kopien aller Honorarrechnungen einreichen, indem Sie diese an auswertung-bild@bildkunst.de senden. 

Die Nachweise müssen uns spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Meldefrist erreicht haben. Die Meldefrist läuft jeweils am 30. Juni des Folgejahres ab.

Sie haben Ihre Steuererklärung für das betreffende Nutzungsjahr noch gar nicht fertiggestellt? Bitten Sie Ihre*n Steuerberater*in um eine vorgezogene Bestätigung der Gesamt-Honorarsumme oder reichen Sie digitale Kopien aller Honorarrechnungen ein.

Die Meldung über das Online-Meldeportal oder mit Hilfe des schriftlichen Formulars muss in jedem Fall spätestens am Tag des Meldeschlusses bei der VG Bild-Kunst eingehen, also am 30. Juni des Folgejahres. Für das Einreichen der Nachweise (Steuerberaterbestätigung oder Kopien aller Honorarrechnungen) haben Sie zwei Wochen länger Zeit.


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