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Montag–Freitag 8.00–16.00 Uhr
Welche Besonderheiten müssen Mitglieder der Berufsgruppe I bei Buchmeldungen beachten?

Für Mitglieder der Berufsgruppe I, die uns ihre entsprechenden Rechte übertragen haben, lizenziert die VG Bild-Kunst ihre Werke der bildenden Kunst an deutsche Buchverlage. Diese Informationen werden in der Verteilungssparte „Buch Urheber“ berücksichtigt, auch wenn der oder die Berechtigte keine Meldungen einreicht. 

Mitglieder der Berufsgruppe I sollten allerdings auf jeden Fall ihre Werke in Museumskatalogen und Ausstellungskatalogen melden sowie in Büchern, für die sie selbst dem Verlag eine Freigabe erteilt haben.

Fragen zum Thema

Nr.KategorieAnteil von 10%
LänderGesellschaftenAnteil

1

Englisch EU-USA 28,50% UK (53,8% des Anteils) Klärung Endverteilung DACS, Rückstellung 15,33% 
USA (46,2% des Anteils) 13,17% 
2EU-Länder groß 28,50% Frankreich ADAGP, Matisse, Picasso, SAIF, SCAM (Dok-Film) 9,50% 
3ItalienSIAE9,50% 
4Nachbarländer28,50% Belgien SABAM, SOFAM, Andere (über Reprobel) 4,75% 
5NiederlandePICTORIGHT 4,75% 
6Dänemark COPYDAN Billedkunst 4,75% 
7Tschechien OOAS 4,75% 
8Österreich BILDRECHT4,75% 
9Allgemeine Rücklagen5,0%

5,00%












Nr.
Kategorie
Anteil von 10%
Länder
Gesellschaften
Anteil
1Englisch EU-USA 
28,50% 
UK (53,8% des Anteils) 
Klärung Endverteilung DACS,
Rückstellung
15,33% 
USA (46,2% des Anteils) 
13,17% 
2EU-Länder groß 
28,50% 
Frankreich
ADAGP, Matisse, Picasso, SAIF,
SCAM (Dok-Film) 
9,50% 
3Italien
SIAE
9,50% 
4Nachbarländer
28,50% 
Belgien
SABAM, SOFAM, Andere
(über Reprobel) 
4,75%
5Niederlande
PICTORIGHT 
4,75%
6Dänemark
COPYDAN Billedkunst 
4,75%
7Tschechien
OOAS 
4,75%
8Österreich
BILDRECHT
4,75%
9Allgemeine Rücklagen
5,0%


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