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Montag–Freitag 8.00–16.00 Uhr
Was kann gemeldet werden?

Mit der „Meldung Buch“ können Sie als Mitglied der Berufsgruppen I und II Abbildungen in Büchern melden. Jegliches Bildwerk kann gemeldet werden, zum Beispiel:

  •     Werke der bildenden Kunst
  •     Fotografien
  •     Illustrationen
  •     sonstige Bilder

Zusätzlich kann grafisches Gesamtdesign und Titeldesign gemeldet werden.

Die Abbildung eines Werkes der bildenden Kunst kann doppelt gemeldet werden: einmal als Werk der bildenden Kunst und einmal als Fotografie. Wenn Sie als bildende*r Künstler*in Ihr eigenes Kunstwerk fotografiert haben, können Sie somit ein Foto und ein Werk der bildenden Kunst melden. Trotz dieser Regel können pro Buch insgesamt nicht mehr als 200 Werke pro Bildurheber*in gemeldet werden.

Fragen zum Thema

Nr.KategorieAnteil von 10%
LänderGesellschaftenAnteil

1

Englisch EU-USA 28,50% UK (53,8% des Anteils) Klärung Endverteilung DACS, Rückstellung 15,33% 
USA (46,2% des Anteils) 13,17% 
2EU-Länder groß 28,50% Frankreich ADAGP, Matisse, Picasso, SAIF, SCAM (Dok-Film) 9,50% 
3ItalienSIAE9,50% 
4Nachbarländer28,50% Belgien SABAM, SOFAM, Andere (über Reprobel) 4,75% 
5NiederlandePICTORIGHT 4,75% 
6Dänemark COPYDAN Billedkunst 4,75% 
7Tschechien OOAS 4,75% 
8Österreich BILDRECHT4,75% 
9Allgemeine Rücklagen5,0%

5,00%












Nr.
Kategorie
Anteil von 10%
Länder
Gesellschaften
Anteil
1Englisch EU-USA 
28,50% 
UK (53,8% des Anteils) 
Klärung Endverteilung DACS,
Rückstellung
15,33% 
USA (46,2% des Anteils) 
13,17% 
2EU-Länder groß 
28,50% 
Frankreich
ADAGP, Matisse, Picasso, SAIF,
SCAM (Dok-Film) 
9,50% 
3Italien
SIAE
9,50% 
4Nachbarländer
28,50% 
Belgien
SABAM, SOFAM, Andere
(über Reprobel) 
4,75%
5Niederlande
PICTORIGHT 
4,75%
6Dänemark
COPYDAN Billedkunst 
4,75%
7Tschechien
OOAS 
4,75%
8Österreich
BILDRECHT
4,75%
9Allgemeine Rücklagen
5,0%


5,00%


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