Stimme übertragen
Die Mitglieder der VG Bild-Kunst entscheiden in den Berufsgruppenversammlungen (April) und der Mitgliederversammlung (Juli) über die wesentlichen Angelegenheiten des Vereins. Dabei funktioniert die VG Bild-Kunst als „Parteiendemokratie“, nur dass die Berufsverbände und Gewerkschaften aus den Bereichen Kunst, Bild und Film die Stelle der politischen Parteien einnehmen. Im Gegensatz zu anderen Verwertungsgesellschaften erlaubt die VG Bild-Kunst eine unbegrenzte Anzahl an Stimmenübertragungen auf natürliche und juristische Personen.
Zu den einzelnen Versammlungen reisen – je nach Versammlungsort – ca. 50 bis 100 Mitglieder persönlich an. Dagegen übertragen regelmäßig ca. 12.000 Mitglieder ihre Stimme einem Vertreter oder einer Vertreterin. 99 Prozent dieser Stimmübertragungen gehen an die 22 bei der VG Bild-Kunst gelisteten Berufsverbände und Gewerkschaften. Diese vertreten dadurch jeweils zwischen 50 und 1.750 Mitglieder. Bei den Wahlen und Abstimmungen kommt es somit vor allem auf die stimmenstarken Organisationen an.
Der Vorteil dieses System liegt darin, dass die Berufsverbände und Gewerkschaften über den Sachverstand verfügen, die teilweise sehr komplexen Themen aus den Bereichen Urheberrecht und Finanzen zu durchdringen. Dadurch sind sie in der Lage, die Interessen ihrer Mitglieder wirkungsvoll zu vertreten. Der Vorstand stimmt sich im Vorfeld wichtiger Entscheidungen mit den Berufsverbänden und Gewerkschaften ab, um Anträge so weit wie möglich konsensfähig zu formulieren.
Trotz dieser „Parteiendemokratie“ kommen immer wieder wichtige Impulse aus der Mitgliedschaft selbst. Wenn einzelne Mitglieder oder bestimmte Interessengruppen den Vorstand auf Änderungsbedarf hinweisen, werden diese Hinweise sorgfältig geprüft und in die interne Diskussion eingebracht. Die Geschäftsstelle hilft einzelnen Mitgliedern auch bei der Antragsstellung, wenn diese direkt auf die Willensbildung der VG Bild-Kunst Einfluss nehmen wollen.
Die meisten Mitglieder, die sich engagieren, mandatieren aber „ihren“ Verband oder „ihre“ Gewerkschaft mit der Ausübung ihres Stimmrechts. Dabei gilt es, das Folgende zu beachten:
- Warten Sie auf die Einladungen zu den Versammlungen. Diese erhalten Sie momentan per Post ca. vier Wochen vor einer Berufsversammlung und ca. acht Wochen vor einer Mitgliederversammlung.
- Die Einladung enthält die Zugangsdaten zum Registrierungsportal. In diesem Portal können Sie u. a. Ihre Stimme elektronisch auf einen Verteter oder eine Vertreterin übertragen.
- Für Ihre Berufsgruppenversammlung können Sie Ihre Stimme auf ein anderes Mitglied oder auf einen Berufsverband oder eine Gewerkschaft übertragen, welche in der gleichen Berufsgruppe vertreten sein muss, in der Sie selbst sind. Für die Mitgliederversammlung können Sie Ihre Stimme auf jedermann übertragen. In beiden Fällen darf Ihre Stimme nicht auf das geschäftsführende Vorstandsmitglied oder die Mitarbeitenden der Geschäftsstellen übertragen werden! Eine Auflistung der Berufsverbände und Gewerkschaften, gegliedert in die drei Berufsgruppen, finden Sie weiter unten auf der Seite.
- Auch wenn Sie Mitglied in mehreren Berufsgruppen sind, haben Sie stets nur eine Stimme.
- Wenn Sie Ihre Stimme für die Berufsgruppenversammlung übertragen, können Sie angeben, dass diese Übertragung auch für die nächste Mitgliederversammlung gelten soll. Eine dauerhafte Stimmrechtsübertragung ist aus rechtlichen Gründen nicht gestattet.
- Sie können uns die Stimmrechtsübertragung auch schriftlich (mit Unterschrift) zukommen lassen, ein entsprechendes Formular wird den Einladungen beigefügt. Das macht der Geschäftsstelle allerdings viel mehr Arbeit als die elektronische Übertragung. Deshalb: Bitte übertragen Sie Ihre Stimme elektronisch!
Zu den Berufsgruppenversammlungen können Mitglieder der BG I (bildende Kunst) ihre Stimme auf die folgenden Berufsverbände und Gewerkschaften übertragen:
Börsenverein des Deutschen Buchhandels
berufsverband bildender künstler*innen berlin
Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK)
Deutscher Künstlerbund (DKB)
Verband der Gemeinschaften der Künstlerinnen und Kunstförderer (GEDOK)
Ver.di Fachgruppe Bildende Kunst
Zu den Berufsgruppenversammlungen können Mitglieder der BG II (Fotografie, Illustration, Design) ihre Stimme auf die folgenden Berufsverbände und Gewerkschaften übertragen:
Allianz deutscher Designer (AGD)
Berufsverband Kommunikationsdesign (BDG)
Berufsverband Freie Fotografen und Filmgestalter (BFF)
Börsenverein des Deutschen Buchhandels
Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA)
Deutscher Journalisten-Verband (djv)
Illustratoren Organisation (IO)
Ver.di Fachgruppe Journalismus (dju)
Zu den Berufsgruppenversammlungen können Mitglieder der BG III (Film) ihre Stimme auf die folgenden Berufsverbände und Gewerkschaften übertragen:
Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG DOK)
Berufsverband Kinematografie (BVK)
Bundesverband Filmschnitt Editor (BFS)
Bundesverband Regie (BVR)
Ver.di Fachgruppe Rundfunk, Film, Audiovisuelle Medien
VSK Verband der Berufsgruppen Szenenbild und Kostümbild
Es können auch weitere Berufsverbände und Gewerkschaften einen Antrag stellen, in die jeweilige Liste aufgenommen zu werden. Voraussetzung ist, dass sich die Organisation in nennenswertem Umfang für die Belange der Mitglieder der VG Bild-Kunst aus mindestens einer Berufsgruppe einsetzt.
Weiterführende Dokumente