Mitgliederversammlung
- Satzung: Die Satzung kann nur durch die Mitgliederversammlung und nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen geändert werden.
- Verteilungsplan: Auch der Verteilungsplan fällt unter die Kompetenz der Mitgliederversammlung. Änderungen benötigen ebenfalls eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen, wobei diese Mehrheit auch innerhalb der Stimmen der betroffenen Berufsgruppen erreicht werden muss. Anträge zur Änderung des Verteilungsplans können nur von den Versammlungen der Berufsgruppen gestellt werden. Dadurch wird eine ordentliche Beratung und Diskussion sichergestellt.
- Wahrnehmungsverträge: Die Frage, welche Rechte die VG Bild-Kunst für ihre Berechtigten verwaltet, ist ebenfalls von so zentraler Bedeutung, dass Änderungen der Wahrnehmungsverträge nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden können. Wesentliche Änderungen, insbesondere die Aufnahme neuer Rechte, benötigen für ihr Wirksamwerden im Einzelfall noch die individuelle Zustimmung des Mitglieds, die aktiv erklärt werden muss.
- Wahl der Gremienmitglieder: Auf Vorschlag der Berufsgruppenversammlungen wählt die Mitgliederversammlung die ehrenamtlich Tätigen, also die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder, die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Kommissionen sowie der Vergabebeiräte der Stiftung Kulturwerk und der Stiftung Sozialwerk.
- Jahresabschluss: Natürlich genehmigt die Mitgliederversammlung auch den Jahresabschluss, stellt den Transparenzbericht auf und ist aufgerufen, den Vorstand für das abgelaufene Geschäftsjahr zu entlasten.
Die Mitgliederversammlung findet meistens in der zweiten Julihälfte statt. Dass dann einige Bundesländer bereits in den Sommerferien sind, lässt sich nicht vermeiden: Aus gesetzlichen Gründen kann der Termin nicht später als Ende August festgelegt werden. Und wegen zeitlicher Restriktionen im Zusammenhang mit der Aufstellung des Jahresabschlusses kann sie auch nicht viel früher stattfinden.
Die VG Bild-Kunst hat sich im Gegensatz zu anderen Verwertungsgesellschaften gegen die Durchführung von hybriden Mitgliederversammlungen entschieden. Denn diese sind ressourcenintensiv: Einspieler müssen vorab gedreht werden, ein Studio für die Moderator*innen sollte zur Verfügung stehen und bei wechselnden Locations muss meist eigenes technisches Equipment vor Ort zum Einsatz kommen. Und nicht zu vergessen: Der direkte Austausch von Mitglied zu Mitglied geht weitgehend verloren. Darauf wird bei der VG Bild-Kunst aber Wert gelegt.
Digitale Angebote zur Mitgliederversammlung
Jedem Mitglied, das nicht anreisen kann oder will, steht einerseits die Möglichkeit der Stimmübertragung offen oder andererseits die elektronische Stimmabgabe im Vorfeld der Versammlung. Zusätzlich wird die Versammlung in einem Live-Stream an die Mitglieder übertragen.