Elektronisch abstimmen
Neben dem Recht auf Stimmübertragung haben die Mitglieder der VG Bild-Kunst die Möglichkeit, im Vorfeld der Mitgliederversammlung elektronisch selbst über die Anträge abzustimmen.
Die Mitglieder der VG Bild-Kunst haben drei Möglichkeiten, von ihrem Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung Gebrauch zu machen:
- Teilnahme an der Präsenzversammlung
- Stimmrecht übertragen
- elektronisch abstimmen im Vorfeld der Versammlung
Da die VG Bild-Kunst ihre Mitgliederversammlung nicht hybrid anbietet, kann während der Versammlung nicht von außerhalb elektronisch über die Anträge abgestimmt werden. Im Saal selbst wird elektronisch abgestimmt.
Da es bei den Berufsgruppenversammlungen darum geht, Entscheidungen vorzubereiten und zu diskutieren, ist hier keine elektronische Abstimmung im Vorfeld der Versammlung möglich.
Wer im Vorfeld der Mitgliederversammlung elektronisch abstimmen will, geht wie folgt vor:
- Warten Sie auf die Einladung zur Mitgliederversammlung, die ca. acht Wochen vor dem Termin versendet wird.
- Die Einladung enthält die Zugangsdaten zum Registrierungsportal. In diesem Portal können Sie sich u. a. für die vorgelagerte elektronische Abstimmung anmelden. Dafür haben Sie ab Versand der Einladungen ca. zwei Wochen Zeit; der genaue Zeitraum wird in der Einladung genannt.
- Ungefähr drei Wochen vor der Versammlung erhalten Sie nun die separaten Zugangsdaten für die elektronische Abstimmung sowie die Web-Adresse des Abstimmungsportals.
- Im Abstimmungsportal können Sie bis eine Woche vor der Versammlung elektronisch selbst über die Anträge abstimmen. Sie können nur mit Ihrer eigenen Stimme abstimmen, jedoch nicht mit den Ihnen persönlich übertragenen Stimmen. Wenn Sie im Vorfeld der Versammlung elektronisch über die Anträge abgestimmt haben, können Sie in der Versammlung nicht mehr für sich selbst abstimmen.
- Im Abstimmungsportal erhalten Sie Kurzerläuterungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten.