Elektronisch abstimmen

Neben dem Recht auf Stimmübertragung haben die Mitglieder der VG Bild-Kunst die Möglichkeit, im Vorfeld der Mitgliederversammlung ihre Stimme bequem elektronisch abzugeben.

Die Mitglieder der VG Bild-Kunst haben drei Möglichkeiten, von ihrem Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung Gebrauch zu machen:

  • Teilnahme an der Präsenzversammlung
  • Stimmrecht übertragen
  • elektronisch abstimmen im Vorfeld der Versammlung


Da die VG Bild-Kunst ihre Mitgliederversammlung nicht hybrid anbietet, kann die Stimme nicht während der Versammlung von außerhalb elektronisch abgegeben werden. Im Saal selbst wird elektronisch abgestimmt.

Da es bei den Berufsgruppenversammlungen darum geht, Entscheidungen vorzubereiten und zu diskutieren, ist hier keine elektronische Abstimmung im Vorfeld der Versammlung möglich.


Wer im Vorfeld der Mitgliederversammlung elektronisch abstimmen will, geht wie folgt vor:

  • Warten Sie auf die Einladung zur Mitgliederversammlung, die ca. acht Wochen vor dem Termin versendet wird.
  • Die Einladung enthält die Zugangsdaten zum Registrierungsportal. In diesem Portal können Sie sich u. a. für die vorgelagerte elektronische Abstimmung anmelden. Dafür haben Sie zwei Wochen Zeit.
  • Ungefähr drei Wochen vor der Versammlung erhalten Sie nun die separaten Zugangsdaten für die elektronische Abstimmung sowie die Web-Adresse des Abstimmungsportals. 
  • Mit diesen können Sie bis eine Woche vor der Versammlung elektronisch abstimmen. Sie können nur mit ihrer eigenen Stimme elektronisch abstimmen, nicht mit Ihnen übertragenen Stimmen.
  • Im Abstimmungsportal erhalten Sie Kurzerläuterungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten.
Bitte warten