Förderungen Bild

Die Kulturförderung der VG Bild-Kunst für Projekte aus den Werkbereichen Fotografie, Illustration und Design erfolgt über zwei Förderprogramme, für die im halbjährlichen Turnus Anträge – ausschließlich online – eingereicht werden können. Über die Bewilligung der Anträge entscheidet ein siebenköpfiger Vergabebeirat.

Vergeben werden die Fördermittel einerseits für Projekte und andererseits für Publikationen. Aufgrund einer komplizierten Rechtslage werden die Fördermittel bis auf Weiteres von zwei Institutionen vergeben: für Publikationen von der Stiftung Kulturwerk, für Projekte von der VG Bild-Kunst selbst. Auf das Förderverfahren an sich hat diese Formalie keine Auswirkungen.

Persönliche Voraussetzungen für die Antragsstellung

Die Projektförderung steht ausschließlich Mitgliedern der Berufsgruppe II der VG Bild-Kunst offen, die im Jahr der Antragsstellung und den vorausgegangenen fünf Kalenderjahren mindestens eine Ausschüttung von der VG Bild-Kunst erhalten haben.

Für einen Antrag auf Publikationsförderung existiert eine solche Beschränkung nicht: Hier kann jeder einen Antrag stellen, soweit die sachlichen Antragsvoraussetzungen erfüllt sind.

Sachliche Voraussetzung für eine Projektförderung

Beantragt werden können Zuschüsse zu zeitlich und inhaltlich abgrenzbaren Vorhaben in den Bereichen Fotografie, Illustration, Grafik und Design, sofern diese Vorhaben auf die Erstellung visueller Werke aus den genannten Bereichen zielen.

Der finanzielle Umfang der Förderung kann bis zu 8.000 Euro betragen.

Ausgeschlossen sind Projekte und Vorhaben, die im Rahmen eines Bachelorstudiengangs entstehen. Das gilt auch für Projekte und Vorhaben, die ganz oder in Teilen von der Stiftung Kunstfonds finanziell unterstützt werden.

Sachliche Voraussetzung für eine Publikationsförderung

Hier können Publikationen aus den Bereichen Fotografie, Illustration, Grafik und Design gefördert werden, wobei der Vergabebeirat den Begriff „Publikation“ weit fasst. Eine Publikation muss sich nicht allein darauf beschränken, ein reines Buch zu sein, sie kann auch durch andere Medien – zum Beispiel digitale – erfolgen. Ebenfalls denkbar sind Symposien und Ausstellungen, die in eine Publikation münden.

Ebenso weit gefasst sind die Themen der Publikationen, damit auch historische, wissenschaftliche und pädagogische Fragestellungen, auch fächerübergreifend, erarbeitet und veröffentlicht werden können.

Der finanzielle Umfang einer Förderung ist in diesem Förderprogramm nicht festgelegt, sondern orientiert sich am Gesamtvolumen des Vorhabens und wird vom Förderbeirat individuell festgelegt. Eine Förderung erfolgt grundsätzlich in Form einer Anteilsfinanzierung. Der Eigenanteil kann ganz oder teilweise durch zweckgebundene, nachzuweisende Zuwendungen Dritter erbracht werden.

Auch hier ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn das Vorhaben ganz oder in Teilen von der Stiftung Kunstfonds unterstützt wird.

Bewerbungsverfahren

Für beide Förderprogramme können Anträge jeweils für den 15. Mai und für den 15. November eines Jahres eingereicht werden. Anträge sind zu stellen über das Online-Portal zur Kulturförderung.

Über die Anträge entscheidet der Vergabebeirat der Berufsgruppe II. Er besteht derzeit aus den folgenden Personen:

  • Thomas Geiger

  • Urs Kluyver

  • Jelca Kollatsch

  • Herbert Popp

  • Stefanie Rejzek

  • Matthias Ries

  • Jan-Peter Wahlmann


Ein rechtlicher Anspruch auf Förderung besteht nicht. Zu den weiteren Verfahrensbestimmungen sind die jeweiligen Förderrichtlinien zu konsultieren.

FAQ Kulturförderung

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