Fördermittelgeber
Um ihrem Auftrag zur Kulturförderung nachzukommen, gründete die VG Bild-Kunst im Jahr 2000 ihr Kulturwerk. Dieses war zunächst als GmbH verfasst. Im Jahr 2010 folgte die Umwandlung in eine gemeinnützige Stiftung.
Auch wenn die Stiftung Kulturwerk rechtlich unabhängig ist, ist sie mit ihrer Stifterin, der VG Bild-Kunst, eng verzahnt:
- Der geschäftsführende Vorstand der VG Bild-Kunst ist gleichzeitig Geschäftsführer der Stiftung Kulturwerk.
- Die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder der VG Bild-Kunst bilden den Vorstand der Stiftung Kulturwerk.
- Die drei, jeweils siebenköpfigen Vergabebeiräte der Stiftung Kulturwerk werden von der Mitgliederversammlung der VG Bild-Kunst gewählt.
- Die VG Bild-Kunst stellt der Geschäftsstelle des Kulturwerks gegen eine angemessene Aufwandsentschädigung Personal, Büros und Sachmittel.
Die Stiftung Kulturwerk fördert laut Satzung kulturell besonders wertvolle Werke und Leistungen auf den Gebieten der bildenden Kunst, der Fotografie, des Films und des Bewegtbilds sowie verwandter Kunstgattungen. Generell fallen alle visuellen Werke unter diese Definition.
Das Stiftungsvermögen beträgt 9,3 Mio. Euro. Seine Zinserträge erhöhen das jährliche Fördervolumen, das im Geschäftsjahr 2023 bei 1,83 Mio. Euro lag. Hiervon entfielen 0,534 Mio. Euro auf die Berufsgruppe I (Kunst), 0,962 Mio. Euro auf die Berufsgruppe II (Bild) sowie 0,334 Mio. Euro auf die Berufsgruppe III (Film). Der Aufwand für den Geschäftsbetrieb der Stiftung betrug im Jahr 2023 insgesamt 0,29 Mio. Euro.
Da die Stiftung eine gemeinnützige Einrichtung im Sinne des § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 der Abgabenordnung ist, fördert sie die Allgemeinheit: Jede Person kann einen Förderantrag stellen.
Aufgrund eines im Sommer 2023 ergangenen Gerichtsurteils ist die VG Bild-Kunst jedoch gehalten, die Kulturabzüge von bestimmten Erlösquellen ausschließlich ihren Berechtigten zugutekommen zu lassen, also ihren Mitgliedern sowie den Mitgliedern ihrer Schwestergesellschaften. Damit diese Vorgaben nicht mit der Gemeinnützigkeit der Stiftung Kulturwerk kollidieren, werden die betroffenen Gelder direkt von der VG Bild-Kunst für Maßnahmen der Kulturförderung eingesetzt. Denn die VG Bild-Kunst selbst ist nicht gemeinnützig. Das Vergabeverfahren ist allerdings identisch mit dem Vergabeverfahren der Stiftung – es entscheiden dieselben Vergabebeiräte über die Förderanträge. Kurzum: Für Antragsstellende ändern sich nur einige Formalien. So wird zum Beispiel der Fördervertrag mit der VG Bild-Kunst abgeschlossen und nicht mit der Stiftung Kulturwerk.
Weiterführende Dokumente