Abrechnung Förderungen

Für den Erhalt von Fördermitteln der Kulturförderung ist es erforderlich, dass nach erfolgreicher Antragstellung ein Fördervertrag mit der Stiftung Kulturwerk oder der VG Bild-Kunst abgeschlossen wird.

Nach Genehmigung eines Förderantrags durch einen der drei Vergabebeiräte wird der oder die Antragsstellende zunächst von der Geschäftsstelle hierüber informiert.

Im nächsten Schritt wird ein Fördervertrag abgeschlossen mit folgenden wesentlichen Inhalten:

  • Zweckbindung der Fördermittel

  • Verbindlichkeitserklärung hinsichtlich der Projektbeschreibung

  • Verbindlichkeitserklärung des Finanzierungsplans

  • Projektkosten, die vor Erhalt der Förderzusage angefallen sind, sind nicht erstattungsfähig.

Die Fördermittel werden nach Projektfortschritt ausgezahlt. Eine Auszahlung der Fördergelder kann jedoch erst dann erfolgen, wenn die Finanzierung des Projekts in dem im Antrag beschriebenen Umfang gesichert und der Anteil weiterer möglicher Förderer nachgewiesen ist.

Verwendungsnachweis

Spätestens drei Monate nach Abschluss des Projekts reicht der oder die Geförderte einen schriftlichen Verwendungsnachweis ein: Dieser besteht aus einem Sachbericht zum Projektinhalt sowie einer tabellarischen Übersicht aller Projekteinnahmen und -ausgaben. Bestimmte Ausgaben, zum Beispiel Honorare oder Druckkosten, sind durch Belege nachzuweisen.

FAQ Kulturförderung

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