Kulturförderung

Künstler*innen fördern Künstler*innen – die Kulturförderung der VG Bild-Kunst setzt Erlöse der Kulturschaffenden ein, um Kulturschaffende zu fördern.

Verwertungsgesellschaften wie die VG Bild-Kunst haben in Deutschland den gesetzlichen Auftrag, kulturell bedeutende Werke und Leistungen zu fördern. Die VG Bild-Kunst hat diesen Auftrag in § 2 ihrer Satzung festgeschrieben.


Die Kulturförderung findet in drei Bereichen statt, die den Berufsgruppen entsprechen:

  • Vorhaben im Bereich der bildenden Kunst (BG I)

  • Vorhaben im Bereich von Fotografie, Illustration oder Design (BG II)

  • Vorhaben im Bereich Film (BG III)


Für alle drei Bereiche gibt es unterschiedliche Förderprogramme und Förderrichtlinien, die wir auf den folgenden Seiten vorstellen:

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