Kulturförderung
Künstler*innen fördern Künstler*innen – die Kulturförderung der VG Bild-Kunst setzt Erlöse der Kulturschaffenden ein, um Kulturschaffende zu fördern.
Verwertungsgesellschaften wie die VG Bild-Kunst haben in Deutschland den gesetzlichen Auftrag, kulturell bedeutende Werke und Leistungen zu fördern. Die VG Bild-Kunst hat diesen Auftrag in § 2 ihrer Satzung festgeschrieben.
Die Kulturförderung findet in drei Bereichen statt, die den Berufsgruppen entsprechen:
Vorhaben im Bereich der bildenden Kunst (BG I)
Vorhaben im Bereich von Fotografie, Illustration und Design (BG II)
Vorhaben im Bereich Film (BG III)
Für alle drei Bereiche gibt es unterschiedliche Förderprogramme und Förderrichtlinien, die wir auf den folgenden Seiten vorstellen: