Verwertungsgesellschaft

Die VG Bild-Kunst ist die deutsche Verwertungsgesellschaft im visuellen Werkbereich und als solche treuhänderisch tätig. Sie nimmt als Verein die Urheberrechte Ihrer Mitglieder kollektiv wahr.

Die VG Bild-Kunst ist weder eine Behörde noch ein normales Wirtschaftsunternehmen, sondern eine „Verwertungsgesellschaft“. Als solche wird sie durch ein eigenes Gesetz mit 141 Paragrafen reguliert mit dem schönen Namen „Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften“ (VGG).


Prägende Merkmale

  • Der Hauptzweck der VG Bild-Kunst ist die kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten. Kollektive Wahrnehmung heißt im Gegensatz zu einer individuellen Wahrnehmung, dass alle Berechtigten und alle Nutzerinnen und Nutzer gleichbehandelt werden.
  • Die VG Bild-Kunst ist treuhänderisch tätig, d. h., sie hat als Institution keine Gewinnerzielungsabsicht. Alle Einnahmen werden nach Abzug der Kosten und der Beiträge an die Stiftungen Kultur- und Sozialwerk an die Berechtigten ausgeschüttet.
  • Die VG Bild-Kunst wird von ihren Berechtigten beherrscht, d. h., das Sagen haben diejenigen, die ihre Rechte in die VG Bild-Kunst einbringen.


Tätigkeitsbereich

Die VG Bild-Kunst ist die deutsche Verwertungsgesellschaft für den visuellen Werkbereich: Dazu zählen Werke aus den Bereichen Kunst, Architektur, Foto, Illustration, Bilddesign, Karikatur, Comic und Film. Wer solche Werke als Urheberin oder Urheber schafft oder als Verlag, Bildagentur oder Filmproduktionsfirma vertreibt, ist bei der VG Bild-Kunst richtig. Als Filmurheberschaft erkennen wir im Regelfall die Gewerke Regie, Kamera, Schnitt, Szenenbild und Kostümbild an.

Die VG Bild-Kunst macht die ihr übertragenen Rechte zu Geld, und zwar in den Bereichen, in denen die Berechtigten selbst nicht tätig werden können. Das Geld wird dann an die Berechtigten nach den Regeln des Verteilungsplans ausgeschüttet.

Die VG Bild-Kunst ist auf dem deutschen Markt tätig. Das Ausland überlässt sie ihren dortigen Partnerorganisationen. Im Gegenzug nimmt sie deren Rechte in Deutschland wahr.

Für den Werkbereich Text ist die VG Wort zuständig, für die Musik die GEMA und die GVL. Im Filmbereich überschneiden sich die Zuständigkeiten: Im Wesentlichen vertritt die VG Bild-Kunst die Filmurheberinnen und Filmurheber, die VG Wort das Drehbuch, die GEMA die Filmmusik und die GVL die Schauspielerinnen und Schauspieler.


Funktionsweise

Die VG Bild-Kunst ist rechtlich als wirtschaftlicher Verein organisiert. Man kennt normalerweise nur „eingetragene Vereine“. Als wirtschaftlicher Verein besitzt die VG Bild-Kunst eine staatliche Zulassung. Wie die VG Bild-Kunst funktioniert, regelt ihre Satzung.

  • Wer einen Vertrag mit der VG Bild-Kunst abschließt, wird automatisch Mitglied und einer oder mehrerer Berufsgruppen (BGs) zugeordnet: Die BG I steht für Kunst, die BG II für Bild und die BG III für Film.
  • In der Mitgliederversammlung beschließen die Mitglieder alle Grundsatzthemen, insbesondere den Verteilungsplan. Außerdem wählen sie dort ihre Gremienmitglieder. Die Beschlusspunkte werden in den Versammlungen der Berufsgruppen vorbereitet.
  • Der Verwaltungsrat besteht aus je sechs gewählten Mitgliedern der drei Berufsgruppen. Er entscheidet im Sinne eines „executive boards“ über die Angelegenheiten des Tagesgeschäfts. Hier sind die Tarife und Verträge mit Nutzerinnen und Nutzern hervorzuheben.
  • Der Vorstand bildet schließlich die Exekutive. Das vierköpfige Gremium leitet die Verwaltung, wobei das geschäftsführende Vorstandsmitglied für das Tagesgeschäft verantwortlich ist.
  • Berufsverbände und Gewerkschaften der Mitglieder kann man mit den Parteien aus der Politik vergleichen: Hier findet die maßgebliche Willensbildung statt, denn das Urheberrecht ist ein komplexes Thema. Die meisten Mitglieder übertragen ihren Verbänden ihre Stimme für die Mitgliederversammlung.


Geschäftsstellen

Das Tagesgeschäft der VG Bild-Kunst bewältigen etwas mehr als 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Geschäftsstelle in Bonn. Dort verfügt die VG Bild-Kunst über zwei Büros – eines in der Südstadt im Haus der Kultur und eines direkt am Bahnhof.

In Berlin teilt sich die VG Bild-Kunst ein Büro mit der VG Wort in der Nähe des Potsdamer Platzes.

  • Hauptgeschäftsstelle Bonn: Weberstraße 61, 53113 Bonn.
  • Nebengeschäftsstelle Bonn: Wesselstraße 1, 53113 Bonn.
  • Berliner Büro: Köthener Straße 44, 10963 Berlin.

Weiterführende Dokumente

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