
Unter generativer künstlicher Intelligenz versteht man die Fähigkeit von Maschinen, Texte, Bilder, Musik und Filme zu erschaffen. Können solche „KI-Erzeugnisse“ bei der VG Bild-Kunst gemeldet werden?
Die VG Bild-Kunst erwirtschaftet für ihre Berechtigten Vergütungen für urheberrechtlich geschützte Werke. Da KI-generierte Bilder und Filme urheberrechtlich nicht geschützt sind, erhält sie für diese auch keine Vergütungen. Im Ergebnis kann und darf sie deshalb auch keine Ausschüttungen vornehmen für KI-Erzeugnisse.
Das hat zur Folge, dass Mitglieder der VG Bild-Kunst KI-erzeugte Bilder oder Filme nicht melden dürfen. Die Mitgliederversammlung 2024 hat die Statuten entsprechend angepasst. Bei Abgabe von Meldungen müssen Berechtigte erklären, dass die gemeldeten Bilder und Filme keine KI-Erzeugnisse sind.
Da künstliche Intelligenz schon seit Längerem auch als Werkzeug bei der Werkerschaffung eingesetzt wird – man denke an die Nachbearbeitung von Fotos –, stellt sich die Frage, wie damit umzugehen ist, wenn Bilder und Filme nicht vollständig, aber teilweise mit Hilfe von KI erschaffen worden sind. Ob und inwieweit hier Urheberschutz entsteht, kann im Zweifel eine Einzelfallprüfung erforderlich machen. Richtlinien für unsere Berechtigen geben wir jetzt auf unserer Website.