24. Feb. 2025Mitglieder
KI-Bilder und KI-Filme in der Meldung
In den kommenden Wochen und Monaten steht bei der VG Bild-Kunst die alljährliche Meldesaison an: Mitglieder melden bis Ende Juni 2025 ihre Werke für das vergangene Jahr 2024, um an den Ausschüttungen beteiligt zu werden. Viele fragen sich jetzt, wie sie mit dem Thema „Künstliche Intelligenz“ umgehen sollen.
Die Illustration zeigt eine weiße, quadratische Leinwand, die um 45 Grad gedreht ist. Auf ihr ist eine blaue Skizze zu sehen. Sie zeigt zwei Hände, die sich beinahe berühren. Die Zeichnung erinnert an das berühmte Werk „Die Erschaffung Adams“ des Malers Michelangelo Buonarroti, das er als Teil eines Deckenfreskos in der Sixtinischen Kapelle des Vatikan schuf. Dieses zeigt den nackten Adam, der seinen linken Zeigefinger ausstreckt, um Gottes ausgestreckten Finger zu erreichen. Durch diese Berührung lässt Gott den Lebensfunken auf Adam überspringen. In vereinfachter Form steht dieser Ausschnitt auch für den Schöpfungsakt als solchen. Auf der Illustration sieht man vom rechten Bildrand kommend einen Arm in orangefarbenen Ärmel. Die Hand ruht in der Mitte der Leinwand und zeichnet mit einem blauen Stift. Aus der Leinwand heraus steigt ein Schwall an grünen Linien und Punkten hervor, der an die Steuerplatine eines Computers erinnert. Der Hintergrund ist in dunklem Blau gehalten.

Unter generativer künstlicher Intelligenz versteht man die Fähigkeit von Maschinen, Texte, Bilder, Musik und Filme zu erschaffen. Können solche „KI-Erzeugnisse“ bei der VG Bild-Kunst gemeldet werden?

Die VG Bild-Kunst erwirtschaftet für ihre Berechtigten Vergütungen für urheberrechtlich geschützte Werke. Da KI-generierte Bilder und Filme urheberrechtlich nicht geschützt sind, erhält sie für diese auch keine Vergütungen. Im Ergebnis kann und darf sie deshalb auch keine Ausschüttungen vornehmen für KI-Erzeugnisse.

Das hat zur Folge, dass Mitglieder der VG Bild-Kunst KI-erzeugte Bilder oder Filme nicht melden dürfen. Die Mitgliederversammlung 2024 hat die Statuten entsprechend angepasst. Bei Abgabe von Meldungen müssen Berechtigte erklären, dass die gemeldeten Bilder und Filme keine KI-Erzeugnisse sind.

Da künstliche Intelligenz schon seit Längerem auch als Werkzeug bei der Werkerschaffung eingesetzt wird – man denke an die Nachbearbeitung von Fotos –, stellt sich die Frage, wie damit umzugehen ist, wenn Bilder und Filme nicht vollständig, aber teilweise mit Hilfe von KI erschaffen worden sind. Ob und inwieweit hier Urheberschutz entsteht, kann im Zweifel eine Einzelfallprüfung erforderlich machen. Richtlinien für unsere Berechtigen geben wir jetzt auf unserer Website.

Bildmaterial: Danae Diaz c/o kombinatrotweiss.de
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