06. Nov. 2024Urheberrecht
Text- und Data-Mining – Entscheid des Landgerichts Hamburg
Im Verfahren gegen LAION in Sachen Datensammlung für KI-Training unterlag Fotograf Robert Kneschke vor dem Landgericht (LG) Hamburg. Die VG Bild-Kunst bezahlt ihm die Kosten für die Berufung.
Die Illustration zeigt eine weiße, quadratische Leinwand, die um 45 Grad gedreht ist. Auf ihr ist eine blaue Skizze zu sehen. Sie zeigt zwei Hände, die sich beinahe berühren. Die Zeichnung erinnert an das berühmte Werk „Die Erschaffung Adams“ des Malers Michelangelo Buonarroti, das er als Teil eines Deckenfreskos in der Sixtinischen Kapelle des Vatikan schuf. Dieses zeigt den nackten Adam, der seinen linken Zeigefinger ausstreckt, um Gottes ausgestreckten Finger zu erreichen. Durch diese Berührung lässt Gott den Lebensfunken auf Adam überspringen. In vereinfachter Form steht dieser Ausschnitt auch für den Schöpfungsakt als solchen. Auf der Illustration sieht man vom rechten Bildrand kommend einen Arm in orangefarbenen Ärmel. Die Hand ruht in der Mitte der Leinwand und zeichnet mit einem blauen Stift. Aus der Leinwand heraus steigt ein Schwall an grünen Linien und Punkten hervor, der an die Steuerplatine eines Computers erinnert. Der Hintergrund ist in dunklem Blau gehalten.

Das Urteil hat grundlegende Bedeutung, ist es doch das erste seiner Art in der EU, das sich mit Fragen des Text- und Data-Minings zu KI-Trainingszwecken auseinandersetzt. Da der Sachverhalt klar und eindeutig ist, kann sich das Hanseatische Oberlandesgericht – und später wahrscheinlich der Europäische Gerichtshof (EuGH) – mit den reinen Rechtsfragen befassen.

Das Urteil weist Licht- und Schattenseiten auf. So hat das LG Hamburg erfreulicherweise für gewerbliches Text- und Data-Mining klargestellt, dass der von § 44b Urheberrechtsgesetz (UrhG) ermöglichte Opt-out auch in natürlicher Sprache erfolgen könne. Freilich geht dem die Feststellung voraus, dass § 44b UrhG überhaupt anwendbar ist auf Trainingsmodelle für generische KI-Erzeugnisse, was man in Frage stellen kann, weil der europäische Gesetzgeber diese Möglichkeiten noch gar nicht kannte, als er die zugrunde liegende Norm schuf.

Den vorliegenden Fall stuft das Gericht aber gar nicht als kommerzielles, sondern als wissenschaftliches Text- & Data-Mining ein. In diesem Fall ist § 60d UrhG einschlägig, der die Urheber*innen schutzlos stellt. Der Gesetzgeber will der Wissenschaft keine Steine in den Weg legen.

Das Problem besteht darin, dass LAION seine 6 Milliarden Trainingsdatensätze nach Fertigstellung kommerziellen Anbietern zur Verfügung gestellt hat, die damit nun Gewinn erwirtschaften, ohne die Urheber*innen zu beteiligen. Aus Sicht der VG Bild-Kunst stellt dies eine eklatante Umgehung der Privilegierung der Wissenschaft dar und macht die Möglichkeit des Opt-outs in § 44b UrhG sinnlos. Denn jeder, der in Zukunft KI-Training in Deutschland betreiben will, kann ja dem LAION-Modell folgen.

Jurist*innen werden jetzt in die Tiefe gehen und Argumente für die Entscheidung finden. Darauf kommt es aber nicht an. Es kommt darauf an, dass den Urheber*innen eine effektive Widerspruchsmöglichkeit zuerkannt wird. Dafür streitet Robert Kneschke und dafür unterstützt ihn die VG Bild-Kunst im Namen ihrer 70.000 Mitglieder.

Bildmaterial: Danae Diaz c/o kombinatrotweiss.de
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