29. Okt. 2024Urheberrecht
Panoramafreiheit: BGH entscheidet zugunsten der Urheber*innen
Der Bundesgerichtshof bestätigt die bisherige Auslegung der Panoramafreiheit: Drohnenfotos von Kunst und Architektur müssen lizenziert werden.

Zwischen der VG Bild-Kunst und der Funke Mediengruppe war streitig, ob Drohnenaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Werken, die sich dauerhaft im öffentlichen Raum befinden, unter die Panoramafreiheit fallen oder ob eine Genehmigung der Urheber*innen erforderlich ist.

Im konkreten Fall ging es um Drohnenaufnahmen von künstlerischen Landmarken im Ruhrgebiet, die in Büchern mit Ausflugstipps, so genannten „Haldenführern“, abgebildet wurden. Bereits das Oberlandesgericht Hamm gab der VG Bild-Kunst im April 2023 Recht, der Bundesgerichtshof (BGH) wies nunmehr mit Urteil vom 23.10.2024 die Revision des Verlags zurück (I ZR 67/23).

Die urheberrechtliche Schranke der Panoramafreiheit (§ 59 UrhG) erlaubt es, geschützte Werke (z. B. Architektur, Kunst am Bau), die sich dauerhaft an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, zu fotografieren und zu filmen, ohne hierfür eine Lizenz einholen zu müssen. Das erlaubt zwar schon die Privatkopieschranke, aber § 59 Urheberrechtsgesetzes (UrhG) gilt auch für die gewerbliche Nutzung der Fotografien und Filme.

Der BGH musste die Informations- und Kommunikationsfreiheit der Werknutzer*innen ins Verhältnis setzen mit dem Interesse der Urheber*innen daran, an der kommerziellen Verwertung ihrer Werke angemessen beteiligt zu werden. Die Entscheidung fiel aus zugunsten der Urheber*innen: Denn die Panoramafreiheit gilt nur, wenn die Fotos und Filme von Positionen aus gemacht werden, die üblicherweise für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Wenn jeder mit seiner privaten Drohne spazieren geht, mag sich dies ändern – noch ist es nicht so weit.

Die VG Bild-Kunst vertritt die Interessen von Urheber*innen aus allen betroffenen Bereichen: Kunst, Architektur, Fotografie und Film. Deshalb führte sie den Rechtsstreit vornehmlich, um Rechtssicherheit zu erlangen, was Drohnenfotografie angeht.

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