Vogel-Verfahren vor dem Bundesgerichtshof

Über die Klage des Autors Vogel gegen die VG Wort wegen der pauschalen Beteiligung der Verlage an den Ausschüttungen hatten wir an dieser Stelle bereits mehrfach berichtet. Am 18. Dezember war nun die mündliche Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof, an der auch Dr. Urban Pappi teilgenommen hat.

Der Bundesgerichtshof hat in der relativ kurzen streitigen Diskussion angedeutet, dass er die Frage der Priorität der Abtretung der Rechte nicht zwingend genauso sehe wie die Vorinstanzen. Es erging sodann der Beschluss, das Verfahren auszusetzen, um zunächst eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in einem Vorlageverfahren aus Belgien abzuwarten (Az. C-572/13 Reprobel). Dort geht es – unter anderen Vorzeichen - ebenfalls um die grundsätzliche Zulässigkeit der Beteiligung von Verlegern an den Erlösen der Verwertungsgesellschaften aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen. In dem belgischen Verfahren hatte Hewlett Packard im Streit um die Höhe der Gerätevergütungen geltend gemacht, die Verleger dürften nicht an den Vergütungen, die das Gesetz für Urheber vorsehe, beteiligt werden.


Im Verfahren Reprobel soll die mündliche Verhandlung bereits am 29. Januar 2015 stattfinden. Mit einer Entscheidung ist ab Sommer 2015 zu rechnen. Nachdem diese vorliegt, könnte der Bundesgerichtshof eine weitere mündliche Verhandlung einberufen. Jedenfalls ist mit einer endgültigen Entscheidung im Verfahren Vogel / VG Wort erst gegen Ende des kommenden Jahres zu rechnen.

» lesen Sie mehr zu diesem Thema in unserer Sektion <link internal-link internen link im aktuellen>"Der Fall Vogel / VG Wort

» <link http: www.vgwort.de fileadmin pdf allgemeine_pdf bgh_18.12.2014_aktuelle_information.pdf external-link-new-window externen link in neuem>zur Pressemitteilung der VG Wort