Verschiebung der Nachausschüttung Bild

Die Nachausschüttung Bild für die Erlöse 2013 verzögert sich aufgrund der Auswirkungen des Verfahrens Vogel ./. VG Wort. Bevor eine Ausschüttung stattfinden kann, muss die Mitgliederversammlung als zuständiges Organ der Bild-Kunst in ihrer nächsten Sitzung am 11. Juli 2015 über die notwendigen Sicherungsmaßnahmen entscheiden. Für Urheberinnen und Urheber der betroffenen Berufsgruppen I und II führt dies wahrscheinlich nur zu einer Verzögerung der Ausschüttungen, nicht aber zu einer Kürzung der Ausschüttungsbeträge. Für Verlage hingegen könnten weitergehende Sicherungsmaßnahmen beschlossen werden.

Erträge aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen für ihre Berufsgruppen I und II, wie zum Beispiel die Bibliothekstantieme und die Reprografie-Abgabe, schüttet die Bild-Kunst regelmäßig im Dezember des Folgejahres in einer Summe aus. Ende 2014 gelangten somit die im Geschäftsjahr 2013 erzielten Erträge in die Hauptausschüttung. Daneben führt die Bild-Kunst drei bis vier Monate später eine so genannte Nachausschüttung durch, die die Meldungen aus dem Nachmeldezeitraum berücksichtigt. Für die Erträge 2013 wäre die Nachausschüttung eigentlich im April 2015 durchgeführt worden.

Zur Risikoabsicherung vor den Auswirkungen des Verfahrens Vogel ./. VG Wort, bei dem es um die Rechtmäßigkeit der pauschalen Verlegerbeteiligung geht, hatte die Mitgliederversammlung 2014 die Bildung von Rückstellungen für die betroffenen Verteilungspläne 5 und 6 angeordnet. Darüber hinaus war der Verwaltungsrat ermächtigt worden, über eine Reduzierung oder Erweiterung der Sicherungsmaßnahmen zu beschließen, sofern eine Änderung der Risikoabschätzung auf der Grundlage des Bekanntwerdens neuer Tatsachen zu erwarten gewesen wäre. Diese Ermächtigung lief zum Monatsende März 2015 aus mit der Überlegung, dass der Umgang mit späteren Erkenntnissen gleich vom zuständigen Organ – nämlich der Mitgliederversammlung selbst – auf ihrer ordentlichen Sitzung am 11. Juli 2015 entschieden werden sollte.

Leider sind wir mit der Nachausschüttung Bild genau in dieses Szenario hineingerutscht: Erst Ende März 2015 entschied der Verwaltungsrat der VG Wort, bis auf Weiteres keine Ausschüttungen mehr an Verleger vorzunehmen. Damit reagierte er auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2014, das Verfahren bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Hewlett Packard ./. Reprobel auszusetzen. Die Bild-Kunst hatte keine Möglichkeit mehr, eine Sondersitzung des Verwaltungsrates vor dem 31. März 2015 einzuberufen, um zu entscheiden, ob die Bild-Kunst dem Vorbild der VG Wort folgen sollte oder nicht. Nunmehr – im 2. Quartal 2015 – gilt die Delegation der Entscheidungsbefugnis auf den Verwaltungsrat vom Sommer 2014 nicht mehr und wir müssen die Entscheidung der nächsten Mitgliederversammlung abwarten, die sich am 11. Juli 2015 in München mit dem Thema befassen wird.

Sollte die Mitgliederversammlung eine Ausschüttung freigeben, was zumindest für die Urheberinnen und Urheber zu erwarten ist, wird die Geschäftsstelle die bereits vorbereitete Nachausschüttung so schnell wie möglich - voraussichtlich Juli/August 2015 - auf den Weg bringen.