Update Kulturförderung

Die selbständige Stiftung Kulturwerk der VG Bild-Kunst verantwortet die Kulturförderung, zu der Verwertungsgesellschaften per Gesetz angehalten sind. Nun sind wegen eines Urteils des Oberlandesgerichts München in einem Rechtsstreit gegen die VG Wort Zweifel entstanden, ob die aktuelle Förderpolitik rechtskonform ist. Zur Sicherheit hat der Stiftungsvorstand Ende Januar alle Förderungen einstweilen ausgesetzt.

Die Kulturförderung der Bild-Kunst ist seit dem 24. Januar dieses Jahres vorübergehend ausgesetzt. Anlass hierzu ist ein Urteil des Oberlandesgerichts München vom Juli 2023 (Az 26 U 7919_21) in einem Verfahren gegen die VG Wort, das erstmals die Kulturförderung von Verwertungsgesellschaften thematisiert und eine unsichere Rechtslage schafft. In dieser Situation mussten die Vorstände der Bild-Kunst und der Stiftung Kulturwerk die Förderungen erst einmal stoppen, um die Rechtslage zu analysieren.

Nach gegenwärtigem Stand gehen wir von der folgenden Rechtslage aus:

  • Abzüge von Erlösen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen zur Kulturförderung dürfen nur zur Förderung von Berechtigten eingesetzt werden.
  • Bei der Sozialförderung müssen alle Gelder den Berechtigten zugutekommen.
  • Eine Einschränkung des Kreises der Förderberechtigten bei der Stiftung Kulturwerk würde zu einem Wegfall der Gemeinnützigkeit der Stiftung führen.

Das Urteil des OLG München ist noch nicht rechtskräftig: Die VG Wort hat Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Dort findet die mündliche Verhandlung bereits im Juli 2024 statt. Gleichwohl ist nicht ausgeschlossen, dass ein Urteil erst in einigen Jahren ergeht, nämlich dann, wenn der BGH den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorlegen sollte. Ein Abwarten würde somit das Risiko mit sich bringen, dass die Bild-Kunst ihre Kultur- und Sozialförderung über viele Monate, wenn nicht Jahre aussetzen müsste.

Damit die Förderungen im zweiten Halbjahr 2024 wieder aufgenommen werden können, sollte die Mitgliederversammlung der Bild-Kunst am 13. Juli 2024 einer Änderung der Statuten zustimmen, welche eine „OLG-konforme“ Förderung zulässt. Sollte das Urteil vom OLG bereits im Winter 2023/2024 durch ein BGH-Urteil aufgehoben werden, würden wir nochmals 2025 Hand an die Statuten legen.

Um die Gemeinnützigkeit der Stiftung Kulturwerk nicht zu gefährden, müssen künftig die Gelder, mit denen ausschließlich Berechtigte gefördert werden dürfen, von der Bild-Kunst direkt vergeben werden. Die Abläufe im Alltag werden sich dadurch nicht ändern.

Insgesamt bescheren uns die Gerichte wieder einmal einen hohen bürokratischen Aufwand, damit wir fortsetzen können, was wir schon immer getan haben.