Sonderausschüttung Film: 13 Millionen Euro

Die ZPÜ-Gelder sind da. Die VG Bild-Kunst kann jetzt im Rahmen einer Sonderausschüttung rund 13,3 Millionen Euro an ihre Berechtigten aus dem Filmbereich verteilen. Wie auf der Mitgliederversammlung am 6. Juli 2013 angekündigt, profitieren Regisseure, Kameraleute, Produzenten, Cutter sowie Szenen- und Kostümbildner von der Nachausschüttung der Privatkopieabgabe auf PCs für die Jahre 2008 bis 2010.

Auf die von der VG Bild-Kunst vertretenen Filmurheber und Produzenten entfällt ein Gesamtanteil von rund 20 Millionen Euro. Die Ansprüche für die Berechtigten an US-Produktionen sind hierin nicht enthalten. Nachdem der neue ZPÜ-Verteilungsschlüssel erst kurz vor der Mitgliederversammlung endgültig von der Aufsichtsbehörde genehmigt wurde, schüttet die VG Bild-Kunst jetzt zirka 13,3 Millionen Euro an die Berechtigten aus. Die Differenz zur Gesamtsumme – knapp sieben Millionen - war bereits in den letzten beiden Jahren als Abschlagszahlung verteilt worden. Der Abzug der Verwaltungskosten beträgt 5,81%. Die Ausschüttung erfolgt dabei auf Grundlage der Meldungen für die Jahre 2008 bis 2009 und damit so, als ob das Geld zeitnah verteilt worden wäre. Für das Jahr 2010 wird ein Abschlag gezahlt, da die Meldefrist erst Ende dieses Jahres ausläuft.

Rückblick

2008 eröffnete eine Gesetzesänderung im Urheberrechtsgesetz der Geräteindustrie die Möglichkeit, die Zahlung der Privatkopieabgabe in Deutschland weitgehend einzustellen. Sie profitiert davon, dass der Rechtsstaat nicht selten über zehn Jahre benötigt, um ein rechtskräftiges Urteil zu fällen. Den Verwertungsgesellschaften gelang immerhin ein Abschluss mit einer Gruppe größerer PC-Hersteller und Importeure für die Jahre 2008 bis 2010. Die VG Bild-Kunst hat die Ansprüche ihrer Filmurheber und –produzenten aus der Privatkopieabgabe in die <link https: www.zpue.de external-link-new-window externen link in neuem>ZPÜ eingebracht, welche diese Ansprüche bündelt und damit einen One-Stop-Shop bereitstellt. Die aus der PC-Einigung (2008 bis 2010) resultierenden Erträge wurden nach einem neu geschaffenen, modernen ZPÜ-Verteilungsschlüssel auf die beteiligten Verwertungsgesellschaften aufgeteilt.

Jüngstes EuGH-Urteil und Ausblick für die Berufsgruppen I und II

Nach wie vor gibt es einige nicht endgültig geklärte Rechtsfragen im Hinblick auf den Anteil der PC-Vergütungen, der auf die Urheberrinnen und Urheber von stehendem Text und Bild entfällt. Die Position von VG Wort und VG Bild-Kunst wurde jedoch durch ein vor kurzem veröffentlichtes <link http: www.bildkunst.de vg-bild-kunst news detailansicht article wichtiges-urteil-des-eugh-in-sachen-privatkopie-drucker-und-pcs-sind-abgabepflichtig.html external-link-new-window externen link in neuem>Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Wesentlichen bestätigt. Die VG Bild-Kunst erwartet deshalb, dass sich auch der Bundesgerichtshof (BGH) dieser Position anschließen wird.

Ausblick

Momentan laufen Verhandlungen mit den PC-Herstellern und Importeuren über einen Anschlussvertrag (ab 2011). Die vom EuGH im so genannten "Padawan"-Urteil geforderte Sonderbehandlung von gewerblich genutzten Geräten hat einen Abschluss verzögert. Dennoch scheint dieser in den kommenden Monaten möglich. Über die anderen abgabepflichtigen Geräte und Speichermedien werden Prozesse über die Höhe der angemessenen Vergütung geführt. Auch hier laufen zum Teil parallele Verhandlungen, so dass vertragliche Lösungen nicht ausgeschlossen sind.