Ruhiges Fahrwasser für Privatkopievergütung

Am Ende des achten Jahres nach der deutschen Reform der Privatkopievergütung in 2008 besteht für Künstler und Verwerter endlich wieder die Aussicht auf einen gesicherten und stabilen Geldfluss: Am 1. Dezember unterzeichneten die in der ZPÜ zusammen geschlossenen Verwertungsgesellschaften mit dem Branchenverband BITKOM zwei Gesamtverträge für Mobilfunkgeräte und Tablets. Gemeinsam mit dem Gesamtvertrag über PCs vom Januar 2014 konnten damit für die wichtigsten digitalen Geräte Vergütungen auf dem Verhandlungsweg vereinbart werden, auch wenn der Weg dahin ein langer war. Das jährliche Volumen wird auf deutlich über EUR 100 Mio. geschätzt.

Die Abgaben <link https: www.zpue.de aktuelles _blank external-link-new-window externen link in neuem>betragen EUR 10,55 für einen privat genutzten PC oder Laptop, EUR 7,00 für ein Tablet und EUR 5,00 für ein Mobilfunkgerät. Die Beträge enthalten bereits einen (üblichen und von der Rechtsprechung anerkannten) Rabatt in Höhe von 20% für Hersteller und Importeure, die den Gesamtverträgen beigetreten sind. Die Abgaben entschädigen für alle vom Gesetz erlaubten Kopien innerhalb der Lebensdauer des entsprechenden Gerätes. Für geschäftlich genutzte Geräte gelten erheblich niedrigere Sätze, da in diesem Bereich weniger relevante Kopien angefertigt werden. Für die Vergangenheit wurden ebenfalls niedrigere Sätze vereinbart. Trotzdem wird es zu erheblichen Nachzahlungen von Seiten der Industrie kommen.

Von der Rückkehr zum Tagesgeschäft profitieren vor allem die Urheber, Künstler und Verwerter im Bereich der Musik und des Films. Bild- und Textautoren erhalten zwar ebenfalls ihren Anteil, jedoch konnten sie in den letzten Jahren immerhin von einem stabilen Inkasso der VG Wort profitieren. VG Wort und Bild-Kunst haben nämlich bereits kurz nach der Gesetzesreform 2008 Verträge über die Geräte abschließen können, mit denen ausschließlich Text und Bild vervielfältigt werden können, also z.B. Drucker oder Fotokopiergeräte.

Weiterhin ungeklärt sind die Abgaben auf Geräte der Unterhaltungselektronik, also beispielsweise Fernseher mit integrierter Festplatte, und für Speicherkarten (USB-Sticks etc.). Immerhin haben sich die Gerichte und die Schiedsstelle nunmehr nach langem Hin und Her dazu durchringen können, das Berechnungsmodell der ZPÜ als Arbeitsgrundlage anzuerkennen. Für die Rechteinhaber ist es wichtig, dass ein solches Modell mindestens einmal höchstrichterlich anerkannt wird, denn damit werden in Zukunft Lösungen am Verhandlungstisch erheblich erleichtert.

Dass die Privatkopie-Freiheit auf der einen Seite und die damit verbundene Privatkopie-Abgabe auf der anderen Seite auch in der digitalen Zukunft für Verbraucher und Kreative gleichermaßen von Nutzen ist, streicht jetzt auch die Verbraucherzentrale heraus, wenn sie im Rahmen ihrer Forderungen zu einer Reform des Urheberrechts feststellt:

„Die urheberrechtliche Pauschalvergütung ist ein wichtiges Instrument für den Interessenausgleich zwischen Urhebern und Nutzern und sollte erhalten bleiben.“

In der digitalen Welt haben sich die Möglichkeiten des privaten Kopierens gegenüber früher erheblich erhöht. Deshalb ist der gerechte Ausgleich für die Urheber wichtiger denn je. Die Abschaffung der Kopierfreiheit für die Verbraucher führt nur dazu, dass das Kopieren illegal geschieht: ein Rückschritt auf dem Weg der Normalisierung des Umgangs mit geschützten Inhalten im Netz.

Die EU-Kommission veröffentlichte am 9. Dezember 2015 ihren Fahrplan für die nächsten Schritte auf dem Weg zur Modernisierung des Urheberrechts. Darin erkennt sie die Privatkopievergütung als wichtige Einkommensquelle für die Rechteinhaber an, bemängelt jedoch gleichzeitig mögliche Probleme der Abgaben im Binnenmarkt, vor allem im Zusammenhang mit dem freien Warenverkehr. Diesen Problemen will sie 2016 auf den Grund gehen. Ebenso will sie untersuchen, ob die Abgaben auch wirklich ohne Diskriminierung bei den Berechtigten ankommen. Den letzten Aspekt begrüßt die Bild-Kunst, denn ohne gerechte Verteilung kann das System der Privatkopievergütung natürlich in Frage gestellt werden. In Deutschland haben die Verwertungsgesellschaften viel Zeit und Expertise investiert, um eine sachgerechte Verteilung auf Grundlage empirischer Untersuchungen aufzubauen.