Im Herbst werden wir dann den Filmurheber*innen der BG III die neuen Verträge übersenden. Die Verträge der bildenden Künstler*innen der BG I folgen erst im dritten Schritt – hier wird der Beratungsbedarf als hoch eingeschätzt, so dass wir uns Zeit nehmen wollen.
Projekt Neue Wahrnehmungsverträge
In den nächsten Tagen wird die Geschäftsstelle noch einmal viele Mitglieder der BG II anschreiben und neue Verträge verschicken. Auch die Gruppe der Erb*innen wird dieses Mal dabei sein. Bitte nehmen Sie sich die Zeit und schicken uns den unterschriebenen Vertrag mittels des beigefügten Freiumschlags zurück! Das ist insbesondere für unsere Social-Media-Bildlizenz wichtig, denn hier benötigen wir Ihre Einwilligung, um für Sie tätig werden zu können.