Opt-out-Datenbank am Start

Mitglieder der Bild-Kunst aus den Berufsgruppen I und II können ab sofort die Opt-out-Datenbank nutzen. Dort eingestellte Bilder werden von der Social-Media-Bildlizenz ausgenommen, mit der die Rechtelücke von Social-Media-Diensten für das stehende Bild in Deutschland geschlossen werden kann.

Seit August 2021 trifft die Anbieter von Social-Media-Diensten eine urheberrechtliche Haftung für die Uploads ihrer User*innen. Die Rechtelücke von Facebook, Instagram & Co. ist gerade im Bereich des stehenden Bildes groß. Deshalb haben der BVPA, der Verband deutscher Bildagenturen, und die Bild-Kunst schon frühzeitig eine Lizenz geplant, um diese Rechtelücke zu schließen. Mehr Informationen zu diesem Thema finden sich hier.

Die Social-Media-Bildlizenz umfasst das Weltrepertoire des stehenden Bildes, also die Rechte der vertraglich mit der Bild-Kunst verbundenen in- und ausländischen Bildurheber*innen auf der einen Seite sowie die Rechte aller anderen Bildurheber*innen auf der anderen Seite. Letztere, also Außenstehende, können der Einbindung ihrer Rechte in die Social-Media-Bildlizenz insgesamt widersprechen

Ihren Mitgliedern (der Berufsgruppen I und II) räumt die Bild-Kunst dagegen das Recht ein, einzelne Werke von der Social-Media-Bildlizenz auszunehmen. Hierzu laden die Mitglieder die betreffenden Werke in eine Datenbank hoch, die „Opt-out-Datenbank“. Ein solcher Upload setzt ein berechtigtes Interesse voraus, welches zum Beispiel gegeben ist, wenn beispielsweise ein Auftraggeber von einer Fotografin eine exklusive Rechteeinräumung verlangt.

Die Bild-Kunst lässt derzeit die Fragestellung prüfen, ob Fotograf*innen, die bei der Social-Media-Lizenz mitmachen, dafür haften, wenn der Upload eines ihrer Fotos durch Dritte die Verletzung eines Persönlichkeits- oder Immaterialgüterrechts (z. B. Markenrecht, Designrecht) bewirkt. In diesem Fall müssten entsprechende Fotos ebenfalls in die Opt-out-Datenbank hochgeladen werden. Wir werden das Ergebnis kommunizieren.

Die Opt-out-Datenbank speist keine Upload-Filter! Auch wenn dies ein mögliches Zukunftsszenario darstellt, funktioniert sie im Normalfall nur als Hinweis für die Social-Media-Diensteanbieter auf Ausnahmen der allumfassenden Lizenz. Auf dieser Grundlage kann dann z. B. ein Antrag auf Löschung gestellt werden.

Momentan hat die Bild-Kunst noch keine Verträge mit den Diensteanbietern abschließen können. Da sie sich mit Meta (Anbieter von Facebook und Instagram) in einem Verfahren vor der Schiedsstelle befindet, ist dies zumindest kurzfristig auch nicht zu erwarten. Da sich die Opt-out-Datenbank nur auf aktive Social-Media-Bildlizenzen auswirkt, besteht für die Mitglieder der Bild-Kunst aktuell noch kein akuter Handlungsbedarf. Die Bild-Kunst wird rechtzeitig informieren, bevor sie eine Social-Media-Bildlizenz abschließt. Wer sich schon einmal einen Eindruck von den Funktionalitäten der Datenbank verschaffen will, kann dies hier tun.