Meisterprüfung für Fotografen?

Seit 15 Jahren ist die Meisterpflicht für Fotografen abgeschafft. Sie galt bis dahin für Fotograf*innen, die nicht im journalistischen oder künstlerischen Bereich tätig waren, sondern im „handwerklichen“ Metier arbeiteten, also z.B. in den Bereichen Porträt-, Hochzeit-, Architektur- oder Produktfotografie. Das Bundesministerium für Wirtschaft will in Kürze Anhörungen mit Handwerksverbänden führen, um dann zügig zu entscheiden, wie mit dem Arbeitsauftrag aus dem Koalitionsvertrag umzugehen sei, Meisterbriefe müssten „erhalten und verteidigt“ werden. Droht die Wiedereinführung der Meisterpflicht für Fotografen?

Die Befürworter der Meisterpflicht wollen diese wieder einführen, um die Anzahl der Berufsfotografen im gewerblichen Bereich zu beschränken. Seit dem Wegfall der Meisterpflicht sind sehr viele Selbständige in den Markt gedrängt, die laut Auffassung des Handwerksverbandes ZDH teilweise unter der Umsatzschwelle für die Mehrwertsteuerpflicht wirtschaften und die auch selten für Alter und Krankheit vorsorgten. Deshalb erhielten sie gegenüber Fotostudios einen unberechtigten Wettbewerbsvorteil, was die Preisgestaltung angehe.

Die Wiedereinführung der Meisterpflicht würde auf der anderen Seite viele Bildjournalisten und künstlerisch tätige Fotografen negativ treffen, die auch im Bereich der gewerblichen Fotografie tätig sind und sich auf diese Weise etwas dazu verdienen. Für sich genommen spricht auch nichts dagegen: denn warum sollen Porträt- oder Hochzeitsfotos von künstlerischen Fotografen schlechter sein als die von Fotografen mit Meisterbrief?

Eine Meisterpflicht im Handwerk ist nur dort berechtigt, wo Sicherheitsaspekte eine Rolle spielen. Hier helfen Standards der Berufsausübung das notwendige Qualitätsniveau zu gewährleisten, um Personen und Sachwerte zu schützen. Dagegen haben Berufseintrittshürden im erweiterten Bereich der künstlerischen Betätigung nichts zu suchen, denn hier geht es nicht um Sicherheit. Die künstlerische Freiheit muss in jedem Fall gewährleistet sein.

Und übrigens: Gibt es für Musiker, Textdichter, Autoren und Filmurheber einen Meisterzwang? Nein. Warum soll also ausgerechnet für Urheber*innen aus dem Bereich Fotografie eine Mauer errichtet werden? Das erschließt sich nicht.

Gegen den erneuten Meisterzwang für Fotograf*innen läuft derzeit eine Online-Petition, die Sie hier unterstützen können.