Immerhin sind die Gelder für 2021 in den Sparten Weitersendung, Webseiten und Periodika Urheber*innen mittlerweile auf den Konten der Berechtigten angelangt. Es fehlen noch die Buchausschüttungen für Urheber und Verlage. Wahrscheinlich werden diese Ende September erfolgen können. Die nächste Kollektivausschüttung Kunst/Bild (für das Nutzungsjahr 2022) wird erfolgen können, sobald die Prüfung der Meldungen für das Jahr 2022 abgeschlossen sein wird.
Noch ein Hinweis zu den individuellen Abrechnungen in den Sparten Webseiten und Periodika: Mit dem Nutzungsjahr 2021, also mit der gerade erfolgten Ausschüttung, kommt zum ersten Mal der Reformverteilungsplan zur Anwendung, den die Mitgliederversammlung im Dezember 2021 auf den Weg gebracht hatte. Im Einzelfall kann es also zu Diskrepanzen zwischen der vom Mitglied erwarteten Auszahlung und der tatsächlich erfolgten Auszahlung kommen. Da wir uns derzeit in einer dreijährigen Evaluationsphase des Reformverteilungsplans befinden, werden die aktuellen Zahlungen analysiert und danach über einen Anpassungsbedarf diskutiert.