Gemeinsame deutsch-französische Erklärung zum Urheberrecht

Vor drei Wochen unterzeichnete Bundesjustizminister Heiko Maas gemeinsam mit der französischen Ministerin für Kultur und Kommunikation, Fleur Pellerin, am Rande des deutsch-französischen Ministerrats ein Positionspapier zum Urheberrecht. Darin bekräftigen sie, dass Frankreich und Deutschland die von Brüssel initiierte Modernisierung des Urheberrechts aktiv mitgestalten werden.

Nachdem das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz unter Heiko Maas (SPD) – anders als unter seiner Vorgängerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) - bereits eine Verbesserung der urheberrechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland vorbereitet, ist es gut zu wissen, dass es auch die europäische Ebene im Blick hat, wo die entscheidenden Weichenstellungen für eine Modernisierung erfolgen. Nur wenn die traditionell urheberfreundliche deutsch-französische Achse in Brüssel ihren Einfluss geltend macht, besteht Aussicht, den Trend zu einer Beschneidung des Urheberrechts zu stoppen.

Das <link http: www.bmjv.de shareddocs downloads de pdfs _blank external-link-new-window externen link in neuem>Positionspapier definiert folgende Grundsätze der deutsch-französischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Urheberrechts:

  • Das Urheberrecht ist kein technisches Hindernis auf dem Weg zu einem europäischen digitalen Binnenmarkt, sondern vielmehr Garant für kulturelle Vielfalt.
  • Endnutzer sollen den bestmöglichen Zugang zu kreativen Werken erhalten, jedoch muss den Urheberrinnen und Urhebern ein angemessener Teil der damit verbundenen Einnahmen garantiert werden.
  • Ein europäischer Rechtsrahmen muss den grenzüberschreitenden Zugang zu kreativen Werken fördern, aber gleichfalls dafür sorgen, dass kulturelles Schaffen nachhaltig finanziert wird. Wenn geeignete Geschäftsmodelle eine territoriale Auswertung von Werken vorsehen, so ist dies zu berücksichtigen.
  • Im Bildungs- und Wissenschaftsbereich ist ein grenzüberschreitender Zugang zu hochwertigen Inhalten besonders wichtig. Auch hierbei muss jedoch eine faire Vergütung der Schöpfer dieser Werke jederzeit gesichert sein.
  • Neue Technologien eröffnen den Kreativen, insbesondere den semiprofessionellen, neue Chancen für die Herstellung und Verbreitung ihrer Werke. Diese Entwicklung hat ein großes kulturelles und soziales Potential, das genutzt werden solle.
  • Die europäische Kulturwirtschaft – z.B. Verlage, Musiklabels und Filmproduktionen, aber auch Verwertungsgesellschaften – muss sich den Herausforderungen der Digitalisierung stellen. Sie soll durch einen fairen Rechtsrahmen dabei bestmöglich gefördert werden zum Nutzen der Kreativen und der Zivilgesellschaft.
  • Die vergütete Privatkopie stellt einen klugen Interessensausgleich zwischen Nutzern und Werkschöpfern dar. „Frankreich und Deutschland haben diese Regulierung in der analogen Welt mit großem Erfolg umgesetzt. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, diese Modelle für den digitalen Kontext weiterzuentwickeln.“

Mit ihrer gemeinsamen Erklärung unterstreichen Deutschland und Frankreich die große Bedeutung des Urheberrechts als Rahmen für professionelles kreatives Schaffen.